Ausfuhrverantwortliche im Unternehmen
AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Starttermine
Ausfuhrverantwortliche im Unternehmen
Alle verfügbaren Kurstermine
Kurse in München
Beginn
Preis
Durchführungsform
07.11.2023
690 EUR
Präsenzkurs / vor Ort
06.12.2023
690 EUR
Präsenzkurs / vor Ort
Kurse in Münster
Beginn
Preis
Durchführungsform
21.11.2023
690 EUR
Präsenzkurs / vor Ort
München
690 EUR
Beginn: 07.11.2023
Münster
690 EUR
Beginn: 21.11.2023
München
690 EUR
Beginn: 06.12.2023
Beschreibung
Ausfuhrverantwortliche im Unternehmen
Ziel
Wenn ein Unternehmen genehmigungspflichtige Güter exportiert, muss dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Ausfuhrverantwortlicher benannt werden. Das BAFA hat die Benennungsvoraussetzungen und das -verfahren erst kürzlich aktualisiert. Der Ausfuhrverantwortliche muss Mitglied des Vorstands oder der Geschäftsführung sein und trägt die Verantwortung für die Organisation und Aufsicht der Exportkontrolle im gesamten Unternehmen. Geschäftsführer und Vorstände haften dadurch in Deutschland persönlich für organisationsbedingte Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht. Das BAFA erwartet von Ihnen Kenntnis der für Exporteure geltenden Pflichten und die Umsetzung in ein funktionierendes Internes Compliance Programm (ICP).
Als Onlineveranstaltung
Dieses Seminar bieten wir außerdem als Online-Termin an:
Ausfuhrverantwortliche im Unternehmen online
Ihr Nutzen
Nach Ihrem Seminarbesuch kennen Sie die Kernpflichten des Ausfuhrverantwortlichen. Sie erkennen und verstehen die relevanten Exportkontrollprozesse im Unternehmen. Mit Ihrem Wissen können Sie die richtigen Fragen stellen und Ihre verantwortungsvolle Aufgabe bestmöglich ausüben. Sie reduzieren Ihr persönliches Haftungsrisiko und sichern Ihr Unternehmen dank angemessener Organisation und Kommunikation gegen die Folgen von Gesetzesverstößen ab.
Seminarschwerpunkte
Die vier Kernpflichten des Ausfuhrverantwortlichen
Die innerbetriebliche Exportkontrolle
Haftung und Enthaftung bei Verstößen gegen das Exportkontrollrecht
Umsetzung in Exportprozessen (Güterlisten, Länderlisten, Verbotslisten, Embargos)
Besonderheiten: Internationaler Technologietransfer im Unternehmen
Umsetzungsempfehlungen für ein ICP (Internal Compliance Program)
Offenlegung (Selbstanzeige) von selbst erkannten Verstößen
Sie können sich hier den
vorläufigen Ablaufplan
für das Seminar herunterladen.
Lehrmethoden/-Material und Unterrichtszeit
Präsentation
Teilnehmende bringen Fallbeispiele ein
Dozentin/Dozent bringt Fallbeispiele ein
Arbeiten mit Gesetzestexten
Eingesetztes Lehrmaterial
Gesetzestexte, Auszüge aus:
AWG, AWV
EU-Dual-Use-Verordnung (EU-VO 821/2021)
Embargo-Verordnungen
Sonstige Dokumente
Merkblätter, die von Behörden herausgegeben werden
Checklisten, Flowcharts
Artikel/Aufsätze aus Fachzeitschriften
Das Seminar umfasst 6,5 Unterrichtsstunden.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Vorstände und Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer. Generell lohnt sich ein Seminarbesuch für Verantwortliche in der Exportkontrolle. Rechts- und/oder Unternehmensberater sind ebenfalls herzlich willkommen.
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