Zolllager und vorübergehende Verwahrung

AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Übersicht
Beginn: 18.09.2023 Hamburg
Präsenzkurs / vor Ort
540 EUR zzgl. MwSt.
Kurse

Beschreibung

Zolllager und vorübergehende Verwahrung

Ziel


Im Zolllagerverfahren können an bestimmten zugelassenen Orten oder in Lagereinrichtungen im Zollgebiet der Union Waren grundsätzlich zeitlich unbegrenzt gelagert werden, ohne dass für diese Waren Einfuhrabgaben erhoben oder bestimmte handelspolitische Maßnahmen angewendet werden.
Bei Zolllagern handelt es sich um von den Zollbehörden zugelassene Räumlichkeiten und besondere Stätten, die unter zollamtlicher Überwachung stehen. Die Überführung von Nicht-Unionswaren in das Zolllagerverfahren und dessen Beendigung sind auch im Rahmen des Automatisierten Tarif- und Lokalen Zollabwicklungssystems (ATLAS) möglich. Zudem besteht seit der UZK-Einführung nun die Möglichkeit, die Waren bis zu 90 Tage in der vorübergehenden Verwahrung zu lagern. Damit stellt sich für die Wirtschaftsbeteiligten die Frage, welches Verfahren zur Lagerung im Unternehmen genutzt werden soll. Außerdem ist es für viele Unternehmen wichtig, die Lagerung mit anderen Verfahrensprozessen, wie der Produktion, zu verbinden.
Vor allem die Vorgaben des Vertrags von Lissabon, Basisrechtsakte, wie der Zollkodex mittels delegierter Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte umzusetzen ist, wurden in den UZK eingearbeitet. Die damit seit dem 1. Mai 2016 verbundenen Änderungen für das Zolllagerverfahren und die vorübergehende Verwahrung behandelt das Seminar intensiv.
Als Onlineveranstaltung
Dieses Seminar bieten wir außerdem als Online-Termin an:
Zolllager und vorübergehende Verwahrung online
Ihr Nutzen
Das Seminar vermittelt Ihnen komprimiert das gesamte Zolllagerrecht sowie die vorübergehende Verwahrung unter Berücksichtigung der rechtlichen Änderungen des Unionszollkodex.
Seminarschwerpunkte
Grundsätze und Funktion des Zolllagerverfahrens als besonderes Verfahren sowie der vorübergehenden Verwahrung nach UZK mit Abgrenzung zur Freizone bzw. zu Freihäfen
Bewilligungsverfahren: Antrag // Voraussetzungen // Inhalt der Bewilligung // Ablehnung, Rücknahme und Widerruf
Zolllager vs. vorübergehende Verwahrung: Verantwortlichkeiten // Übliche Behandlungen // Vorübergehendes Entfernen // Lagerung mit Unionsware // Bestandsaufzeichnungen
Beendigung der Verfahren: Überführung in ein anderes Zollverfahren // Beendigung durch Zerstörung, Aufgabe zu Gunsten der Staatskasse oder Wiederausfuhr
Gestaltungsmöglichkeiten bei der Nutzung des Zolllagerverfahrens und der vorübergehenden Verwahrung
Nutzung des Zolllagerverfahrens in Verbindung mit anderen besonderen Verfahren, z.B. die Aktive Veredelung im Rahmen der Zollprozesse von Industrie- und Handelsunternehmen
Sie können sich hier den
vorläufigen Ablaufplan
für das Seminar herunterladen.
Lehrmethoden/-material und Unterrichtszeit
Präsentation
Teilnehmende bringen Fallbeispiele ein
Dozentin/Dozent bringt Fallbeispiele ein
Einzelarbeit
Arbeiten mit Gesetzestexten
Eingesetztes Lehrmaterial
Gesetzestexte, Auszüge aus:
UZK-VO, UZK-DelVO, UZK-DVO, UZK-TDA
Sonstige Dokumente
(Muster-)Formulare
Das Seminar umfasst 6,5 Unterrichtsstunden.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Wirtschaftsbeteiligte, die die Vorteile des Zolllagerverfahrens und der vorübergehenden Verwahrung nutzen oder nutzen wollen und sich über die Änderungen angesichts des UZK sowie über die Möglichkeiten der Überführung von Waren in die Verfahren informieren möchten.
Wichtige Hinweise
Bringen Sie sich mit ein: Wir freuen uns über Fallbeispiele aus Ihrem Unternehmensalltag. Bitte reichen Sie Ihre Fallbeispiele bis spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn ein über: 
info@awa-seminare.de
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