Anzeigepflichten bei Steuergestaltungen (DAC6)
BeckAkademie SeminareBeschreibung
Mit der Änderung der EU-Amtshilfe-RL (DAC 6-Richtlinie) 2018 wurde auf europäischer Ebene eine Offenlegungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen eingeführt. „Intermediäre“, wie Steuerberater, Banken oder Versicherungen, sowie Steuerpflichtige müssen zukünftig bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen anzeigen. Die Meldepflicht trat bereits zum 01. Juli 2020 in Kraft und zwar auch für solche Steuergestaltungen, die seit Juni 2018 implementiert wurden.
Die gesetzlichen Regelungen und auch das BMF-Schreiben vom 29.03.2021 lassen hinsichtlich der tatsächlichen Meldung viele Fragen ungeklärt. Dies wird insbesondere im internationalen Vergleich deutlich. Da jeder Mitgliedstaat die Vorgaben unterschiedlich auslegt, besteht ein umfangreicher Pool an Interpretationsmöglichkeiten.
Welche Sachverhalte müssen wann offengelegt werden und welche Informationen sind zu übermitteln? Wer muss als Intermediär offenlegen und kann die Anzeigepflicht auf das Unternehmen übergehen? Das Seminar beantwortet diese und andere Fragen, gibt einen Überblick zu den gesetzlichen Regelungen sowie den neuen Verwaltungsanweisungen und zeigt auf, wie sich Berater, Unternehmen und Banken zukünftig „compliant“ verhalten können.
Inhalt
Transparenz in allen „Ecken“
- Die DAC 6 Richtlinie: Grundlagen, Geltungsbereich, Funktionen
- Andere nationale Regelungen
Was muss gemeldet werden?
- Der weitreichende Begriff der „Gestaltung“ (individuelle und modellhafte Gestaltungen, Transaktionen, Einmalberatungen)
- Ausschließliche Meldepflicht von „aggressiven“ Gestaltungsmodellen und die Realität
- Grenzüberschreitend gleich grenzüberschreitend? Auf welche Kriterien es ankommt
- Anwendungs- und Abgrenzungsfälle
Fokus „Intermediär“: Wer muss melden?
- Persönliche Meldepflicht
- Konflikte mit Verschwiegenheitspflichten und Standesrecht
- „Relevant taxpayer“: Übergang der Anzeigepflicht auf den Nutzer (Unternehmen/Steuerzahler)
- Mehr als ein Intermediär, was nun?
Fristen: Wann muss gemeldet werden?
- Umsetzung in nationales Recht und Anwendungsfrist
- Brennpunkt: Pflicht zur Nachmeldung bereits implementierter melderelevanter Gestaltungen
- Exkurs: (Planungs-)Sicherheit im Nachmeldefall
Kennzeichen: Ein autonomes System meldepflichtiger Kriterien
- Das Konzept der „Hallmarks“
- Auswirkung und Bedeutung des „Main benefit“-Tests
- Spezifische Kennzeichen (grenzüberschreitende Transaktionen, AIA, Transfer Pricing, verbundene Unternehmen)
Die Meldung: So muss gemeldet werden!
- Inhalt und Prozess
- Abstrakte und sensible Daten
- Informationsaustausch und Zugriff
Referent
Tino Duttiné
Dipl.-Kaufmann, Steuerberater, Norton Rose Fulbright LLP, Frankfurt
Zielgruppe / Voraussetzungen
Dieses Seminar richtet sich an alle Fachanwälte für Steuerrecht, Rechtsanwälte im Transaktionsgeschäft, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Leiter und Mitarbeiter von Steuerabteilungen, Banken, Versicherungen
Kontaktinformation BeckAkademie Seminare
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Faxnummer (0 89) 381 89 – 547
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