Auffrischung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519
Bildungsakademie Handwerkskammer UlmBeschreibung
Auffrischung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519
Ziel
Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über eine sachkundeverantwortliche Person verfügen. Asbest Sachkundenachweise gelten lediglich für einen Zeitraum von 6 Jahren.
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Inhalte / Module
• Schwach gebundene / fest gebundene Asbestprodukte, Unterscheidung und Sanierungsbedarf
• Gefährdungen und Berufskrankheiten bei Arbeiten mit Asbest
• Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an festgebundenen Asbestzementprodukten, - Arbeitsverfahren geringer Exposition
• Gesetzliche Grundlagen (GefStoffV, Reach-V, ChemG, Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft, StGB)
• TOP-Konzept des Arbeitsschutzes
• Organisatorische Vorarbeiten (Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsplan, arbeitsmedizinische Vorsorge)
• Persönliche Schutzausrüstung
• Änderungen in den Vorschriften, Neuerungen
Zielgruppe / Voraussetzungen
Teilnahmevoraussetzung für diesen Fortbildungslehrgang ist die Sachkunde nach TRGS 519 Nr. 2.7.
Eine Bestätigung der aktuellen Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4 ist bei Anmeldung vorzulegen.
Akkreditierung
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Kontaktinformation Bildungsakademie Handwerkskammer Ulm
Bildungsakademie Handwerkskammer Ulm
Olgastraße 72
89073 Ulm
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Dank überbetrieblicher Ausbildung der Lehrlinge sowie der Weiter- und Ausbildung der künftigen Handwerksmeister tragen die Einrichtungen der Handwerkskammer Ulm zur Fachkräftesicherung bei. Die modernen Weiter- und Fortbildungsanlagen sind an die Bedürfnisse der heimischen Wirtschaft angepasst und sichern die Innovationsfähigkeit im...
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