Beschreibung
Ziele
Sprachqualifizierung und Vorbereitung auf die Fachsprachenprüfung sowie die Vermittlung von berufsrelevantem Fachwissen.
Inhalte
- Modul 1: Physiotherapeutisches Fachwissen (320 UE)
- Modul 2: Kommunikation im physiotherapeutischen Alltag - Grundlagen (200 UE)
- Modul 3: Kommunikation im physiotherapeutischen Alltag - Fortgeschrittene (inkl. Prüfungsvorbereitung und Fachsprachenprüfung) (280 UE)
- Modul 4: Betriebliche Lernphase
Kommende Starttermine
Zielgruppe / Voraussetzungen
eine Ausbildung bzw. ein Studium zum*r Physiotherapeut*in erfolgreich abgeschlossen haben
über ein B1-Sprachniveau verfügen und
einen Bescheid der Regierung vorliegen haben oder eine Eingangsbestätigung der Regierung über den Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Physiotherapeut*in".
Hinweis
Anerkennung ausländischer Physiotherapieabschlüsse in Deutschland
Physiotherapie gehört in Deutschland zu den Berufen mit einer gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung. Deswegen ist eine staatliche Erlaubnis erforderlich ist, um in Deutschland die Berufsbezeichnung Physiotherapeut*in führen und in diesem Beruf arbeiten zu dürfen. Wer seinen Berufsabschluss im Ausland erworben hat, kann auf Antrag bei der zuständigen Behörde einen Anerkennungsprozess durchlaufen, um eine Berufserlaubnis in Deutschland zu erhalten. Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens in Bayern muss in der Regel auch eine Fachsprachenprüfung (FSP) erfolgreich abgelegt werden. Mit dieser Prüfung werden die fachsprachlichen Kenntnisse nachgewiesen und die Gleichwertigkeit des Abschlusses mit der deutschen Ausbildung belegt. Ausgenommen von dieser Regel sind Menschen aus dem Ausland, die:
- Deutsch als Muttersprache sprechen oder
- Einen mindestens zehnjährigen allgemeinbildenden Abschluss an deutschsprachiger Schule erworben haben oder
- Eine mindestens dreijährige abgeschlossene Berufsausbildung in deutscher Sprache erfolgreich abgeschlossen haben
Fachsprachenprüfung (FSP) zur Anerkennung Physiotherapeut*in in Bayern
Fachkräfte aus Gesundheitsfachberufen, welche das Anerkennungsverfahren ihres ausländischen Berufsabschlusses durchlaufen, müssen über die für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Die einzelnen Bestimmungen der Bundesländer unterscheiden sich dabei. In Bayern müssen Physio- und Ergotherapeut*innen seit dem 01. Mai 2022 eine Fachsprachenprüfung absolvieren. Verantwortlich für die Prüfungen ist das Bayerische Landesamt für Pflege (LFP). Es handelt sich um eine Präsenzprüfung vor Ort. Die Fachsprachenprüfung dauert insgesamt 60 Minuten und besteht aus drei Teilen. Jeder einzelne Prüfungsteil dauert 20 Minuten.
- Teil 1: Fachkraft-Patienten-Gespräch (Dauer 20 Minuten)
- Teil 2: Fachkraft-Fachkraft-Gespräch (Dauer 20 Minuten)
- Teil 3: Berufstypische schriftliche Aufgabe (Dauer 20 Minuten)
Die Abnahme und Bewertung der Prüfung erfolgt durch zwei Prüfer, einem Sprachprüfer und einem Fachsprachenprüfer.
Vorbereitungslehrgang Fachsprachenprüfung (FSP) Physiotherapeut*in
Im Vorbereitungslehrgang auf die Fachsprachenprüfungen für Physiotherapeuten bereiten wir Sie optimal auf die Vorgaben des Landesamtes für Pflege vor. Sie erwerben die deutschen Sprachkenntnisse, um berufsbezogene Gesprächs- und Kommunikationssituationen souverän zu meistern. Beispielhafte Prüfungsinhalte sind dabei:
- Ein Gespräch mit Patient*innen in Deutsch führen
- Ein Gespräch mit Kolleg*innen in Deutsch führen
- Beschreibung einer berufsbezogenen Situation in Deutsch
- Verfassen einer berufsbezogenen E-Mail in Deutsch
Infos anfordern
Die Unternehmensgruppe des Bildungswerks der Bayerischen Wirtschaft e. V.
Unter dem Dach des Bildungswerks der Bayerischen Wirtschaft e.V. hat sich ein Netzwerk von 18 Bildungsunternehmen, Sozial- und Personaldienstleistern mit flächendeckender Präsenz in Bayern entwickelt. Ihr innovatives Dienstleistungsportfolio in den Bereichen Bildung, Beratung, Personal und Soziales ist praxisnah und konsequent...