Arbeitsrecht - Modul 2
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Beschreibung
3-Tage Intensiv-Seminar
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So gehen Sie als Betriebsrat mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen um
Arbeitsrecht – Modul 2
Wenn MitarbeiterInnen um Ihre Arbeitsplätze fürchten müssen, sind Sie als Betriebsrat gefordert. Nur durch aktives Einwirken auf die Trennungsabsicht des Arbeitgebers kann etwas für die betroffenen Mitarbeiter erreicht werden. Angesichts der schwierigen Materie und der umfangreichen Rechtsprechung ist eine intensive Schulung erforderlich.
Auf den Punkt gebracht:
In diesem Kompaktseminar lernen Sie alle wichtigen arbeits-, steuer-, und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen wie Kündigung, Aufhebungsvertrag und Befristung.Mit diesem Wissen können Sie beurteilen, ob die Kündigung überhaupt rechtmäßig ist und welche Handlungsmöglichkeiten sich für die Beteiligten daraus ergeben. Sie sind in der Lage zu erkennen, ob mögliche Gefahren lauern.
Wichtig zu wissen
Gemäß Bundesarbeitsgericht gilt das Allgemeine Arbeitsrecht als eng verknüpft mit dem Betriebsverfassungsrecht. In diesem Sinne benötigt jeder Betriebsrat entsprechende Kenntnisse, damit er seinen Tätigkeitsbereich ordnungsgemäß bewältigen kann (BAG vom 16.10.1986 – 6 ABR 14/84). Dieses Seminar hat sich zum Ziel gesetzt, genau diese Kenntnisse zu vermitteln.
Die Schwerpunkte des Seminars
- Grundlagen zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen
- Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem KSchG
- Außerordentliche (fristlose) Kündigungen
- Sonderkündigungsschutz besonderer Arbeitnehmergruppen
- Arbeitgeberpflichten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Sozialversicherungs- und steuerrechtliche Fragen
- Alternative Beendigungsformen des Arbeitsverhältnisses
- Verfahren vor dem Arbeitsgericht
- Besonderheiten bei der Umstrukturierung von Unternehmen
Seminar-Inhalte
Grundlagen zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen
- Form und Zugang der Kündigung – muss eine Kündigung schriftlich erfolgen?
- Wer darf eine Kündigung aussprechen?
- Gesetzliche und vertragliche Kündigungsfristen, Ordentliche und außerordentliche Kündigung
Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem KSchG
- a) Voraussetzungen des allgemeinen Kündigungsschutzes
- Wartezeit, Kleinbetriebsklausel
- Wer hat wann Kündigungsschutz? Achtung: Kurze Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage
- b) Betriebsbedingte Kündigungen
- Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung
- Kriterien und Durchführung der Sozialauswahl
- Besonderheiten bei Massenentlassungen, Änderungskündigung
- c) Personenbedingte Kündigungen
- Krankheitsbedingte Gründe & BEM-Verfahren
- Leistungsbedingte Gründe, Verdachtskündigung
- d) Verhaltensbedingte Kündigungen
- Abmahnung als Vorstufe
- Verhaltensbedingte Gründe
Außerordentliche (fristlose) Kündigungen
- Der wichtige Grund als Voraussetzung
- Ausspruchsfrist
Sonderkündigungsschutz besonderer Arbeitnehmergruppen
- Zustimmungserfordernis bei der Kündigung schwerbehinderter bzw. ihnen gleichgestellter Mitarbeiter
- Kündigungsschutz für werdende Mütter und Elternzeitler
- Weitere Sonderkündigungsschutzsachverhalte
Arbeitgeberpflichten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Resturlaub, Überstunden und Arbeitspapiere
- Arbeitszeugnis und dessen Interpretation
Sozialversicherungs- und steuerrechtliche Fragen
- Arbeitslosengeld
- Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Abfindungen
Alternative Beendigungsformen des Arbeitsverhältnisses
- Aufhebungsvertrag
- Anfechtung und Widerruf
Verfahren vor dem Arbeitsgericht
- Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit
- Verfahrensablauf des Kündigungsschutzverfahrens
Besonderheiten bei der Umstrukturierung von Unternehmen
- Abgrenzung und Definition: Betriebsänderung, Umwandlung, Betriebsübergang
- Betriebsübergang nach § 613a BGB (Voraussetzungen, Unterrichtung über den Betriebsübergang, Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer, Rechtsfolgen des Betriebsübergangs)
- Übergangsmandat des Betriebsrats
Als Highlight ist der Besuch einer Verhandlung des jeweiligen Arbeitsgerichts geplant.
Zielgruppe
- neu gewählte Betriebsratsmitglieder
- wiedergewählte Betriebsratsmitglieder
- nachgerückte Betriebsratsmitglieder
- Ersatzmitglieder
- Schwerbehindertenvertreter
- Personen, die das Seminar Arbeitsrecht - Modul 1 bereits besucht haben (BR-AR1)
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Teilnahmeberechtigte Betriebsräte nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind (gem. § 37 Abs. 6 BetrVG). Der Arbeitgeber muss daher für folgende Personen die Kosten der Teilnahme aufgrund Betriebsratsbeschluss übernehmen:
- Neue Betriebsräte
- Ersatzmitglieder
- Betriebsräte, die ihre arbeitsrechtlichen Kenntnisse auffrischen bzw. erweitern wollen
Individuelle Inhouse-Schulungen
Dieses Seminar bieten wir auch als firmenspezifische Inhouse-Schulung an. Individuell auf Sie zugeschnitten konzipieren wir Ihre Schulung und begleiten Sie von der Vorbereitung, über die Durchführung bis zur Nacharbeitung der Veranstaltung. Stellen Sie einfach eine unverbindliche Informationsanfrage für Ihr individuelles Angebot.
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