Sicherheitsprüfung SP - Wiederholungsschulung
Handwerkskammer DortmundSicherheitsprüfung SP - Wiederholungsschulung
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Beschreibung
Verschleißbehaftete und sicherheitsrelevante Fahrzeugteile prüfen
Die Vorschriften über die regelmäßige technische Fahrzeugüberwachung gemäß Paragraf 29 und Anlage VIII StVZo haben sich in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Kfz-Werkstätten, die eine SP-Anerkennung anstreben, müssen u. a. die erfolgreiche Teilnahme ihrer verantwortlichen Person (Werkstattmeister) und ihrer Fachkraft (z. B. Geselle) an einer Schulung nachweisen. LehrgangsthemenRechtliche GrundlagenVorschriften und Richtlinien
SP-Richtlinie und Durchführungsanweisungen
Technik der Fahrzeuge
Fahrgestell/Fahrwerk/Verbindungseinrichtungen
Lenkung
Reifen/Räder
Auspuffanlage
Bremsanlagen: EG-Bremsanlage, Druckluft, Drucklufthydraulik, hydraulische Bremse mit Druckluftunterstützung, Ventile und Aggregate, ABV, ELB, Radbremsen
Durchführung von Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfungen an Einrichtungen nach „Technik der Fahrzeuge“
Einsatz von Mess- und Prüfgeräten
Abschlussprüfung
Hinweise
Voraussetzungen
Für die Durchführung der Sicherheitsprüfung müssen die verantwortlichen Personen und Fachkräfte über entsprechende Vorbildung und ausreichende Erfahrung auf dem Gebiet der Kraftfahrzeugtechnik verfügen, d. h. über eine handwerkliche Ausbildung mit dem entsprechenden Abschluss (Meister-/Gesellenprüfung) als:
- Kraftfahrzeugtechniker, Kraftfahrzeugmechaniker, Kraftfahrzeugelektriker
- Automobilmechaniker, Automobilelektriker
- Karosserie- und Fahrzeugbauer
- Metallbauer, Fachrichtung Fahrzeugbau
- Landmaschinenmechaniker
- oder sie müssen als Dipl.-Ing., Dipl.-Ing. (FH) oder Ing. (grad.) des Maschinenbaufachs, des Kraftfahrzeugbaufachs oder der Elektrotechnik, nachweislich im Kraftfahrzeugbereich (Untersuchung, Prüfung, Wartung und Reparatur) tätig sein und eine mindestens eineinhalbjährige Tätigkeit auf diesem Gebiet nachweisen.
Abschlussqualifikation / Zertifikat
Jeder Teilnehmer erhält nach Abschluss der Schulung eine Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Anerkennungsstelle.
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Kontaktinformation Handwerkskammer Dortmund
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