Rückstellungen II
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Beschreibung
Rückstellungen II
Ziel
Rückstellungen in Bilanz, GuV und Anhang
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
- Wirtschaftliche Verursachung bzw. rechtliche Entstehung (aktuellste Rechtsprechung und IDW-Stellungnahmen).
- Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme, Quantifizierung (Auswirkungen der Rechtsprechung auf die Praxis).
- Fallbeispiele: u. a. Garantieverpflichtungen, Urlaubsrückstellungen, Rechtsstreitigkeiten, Prozessrückstellungen, Lohn- und Gehaltssteigerungen, Rückbauverpflichtungen, Wiederherstellungsverpflichtungen, sonstige Rückstellungen.
- Abzinsungsgebot, Barwertansatz, Abzinsungstechnik.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
- Fallbeispiele zu unmittelbaren Verpflichtungen (Pensionszusagen).
- Bewertung von Planvermögen.
- Diskontierung, laufzeitadäquater Zinssatz.
Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
- Dauerschuldverhältnisse, Beschaffungs- und Absatzgeschäfte.
- Auswirkungen der Neuregelungen des IDW auf die Praxis.
Weitere Ansatzgebote
- Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen, Abraumbeseitigung, Gewährleistungen.
- Fallstudie zur Aufstellung eines Rückstellungsspiegels.
Das ABC der Rückstellungen
- Von A wie Abbruchkosten bis Z wie Zinsswaps.
Bilanzpolitische Gestaltungsmöglichkeiten
Auswirkung auf die steuerliche Gewinnermittlung
- Steuerlicher Bewertungsvorbehalt, Neuregelungen durch das BMF.
Latente Steuern
Wesentliche Unterschiede zwischen HGB und IFRS
- Möglichkeiten zur übereinstimmenden Bilanzierung und zwingende Unterschiede, aktuelle Fallbeispiele.
Inhalte / Module
Erfahren Sie anhand von Fallbeispielen aus der Praxis,
- wie Sie Rückstellungen richtig berechnen,
- nach welchen Ansätzen Sie Rückstellungen richtig diskontieren,
- welche Auswirkungen sich auf die steuerliche Gewinnermittlung ergeben und
- wie Sie mögliche Bewertungsspielräume optimal nutzen.
Anhand des ABCs der Rückstellungen erfahren Sie, welche Möglichkeiten der Rückstellungsbildung es gibt.
Zielgruppe / Voraussetzungen
Mitarbeiter und Leiter des Finanz- und Rechnungswesens, der Bilanzabteilung, aus Buchhaltungsbüros und Steuerberatungskanzleien.
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