Lebensmittelhygieneschulung gemäß § 4 LMHV
IHK Akademie München und OberbayernLebensmittelhygieneschulung gemäß § 4 LMHV
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Nutzen
Am 15. August 2007 ist in Deutschland die neue Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) in Kraft getreten. § 4 dieser Verordnung fordert, dass alle Mitarbeiter ohne entsprechende Berufsausbildung, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, in Fragen der Lebensmittelhygiene umfangreich geschult werden müssen.
Die IHK Akademie München und Oberbayern hat ein praxisnahes Schulungskonzept entwickelt, mit dem die Betriebe die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
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