Verfahrensdokumentation im Rechnungswesen

IHK-Bildungsinstitut Hellweg-Sauerland

Beschreibung

Verfahrensdokumentation im Rechnungswesen

Verfahrensdokumentation – Kontrollsystem und TAX – Compliance

Mit dem BMF-Schreiben vom 23.05.2016 wurde für die Abgrenzung von einer Steuerhinterziehung und einer leichtfertigen Steuerverkürzung (beide sind strafrechtlich bewährt) zu einer Berichtigung (oftmals als Büroversehen bezeichnet) ein innerbetriebliches Kontrollsystem gefordert, das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient. Diese Verfahrensdokumentation und daneben ein eingerichtetes und dokumentiertes Kontrollsystem führen zur Sicherstellung eines funktionierenden TAX-Compliance-Systems. Dieses dient nicht nur den gesetzlichen Vertretern bzw. dem Steuerpflichtigen sich (persönlich) zu enthaften (Exkulpation).
Des Weiteren geht es dem Unternehmen auch um die Dokumentation der Prozessabläufe, um das (immaterielle) Vermögen des Unternehmens zu sichern und z.B. durch Arbeitsplatzbeschreibungen die sichere Vertretung oder Nachfolgeplanung zu gewährleisten, sowie bei Betriebsprüfungen der Finanzverwaltung nicht in den Vorwurf der Steuerverkürzung/- hinterziehung zu kommen.
Kernthemen:
1. Rechtliche Rahmenbedingungen (HGB/Steuerrecht)
HGB und IDW-FAIT | GoB und GoBD BMF-Schreiben | BMF-Schreiben vom 23.05.2016 zu § 153 AO – Persönliche Haftungsvermeidung (Exkulpation durch ein TAX-CMS) | Rechtliche Sanktionen
2. E-Invoicing und die Verfahrensdokumentation
Outsourcing und Cloud Computing unter Beachtung der o.g. Vorschriften (IDW FAIT 5) | Verfahrensdokumentation – unternehmerische Anforderungen | Verfahrensdokumentation – rechtliche Anforderungen | Aufbewahrungspflichten | Aufbau eines TAX-CMS
3. Dokumentation
Risikoanalyse | Prozessanalyse und Dokumentation | Kontrollsysteme | Beispiele (Digitale Belege, Papierhafte Belege, Digitalisierung, Ersetzendes vs. Informatives Scannen, Steuerrechtliche Risiken) | Archivierungsverfahren | Ansätze der Betriebsprüfung

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Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter aus dem Rechnungswesen (speziell Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung) und ebenfalls an Führungskräfte.

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