Unterrichtung im Bewachungsgewerbe für Mitarbeiter nach §34a GewO
IHK Mittlerer Niederrhein
Übersicht
Beginn:
26.06.2023 08:30 Krefeld
Präsenzkurs / vor Ort
40 Einheiten
5,0
(1 Bewertungen)
353 EUR MwSt. befreit
Kurse
Beschreibung
Unterrichtung im Bewachungsgewerbe für Mitarbeiter nach §34a GewO
Ziel
Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe vermittelt den Teilnehmern die notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten sowie deren praktische Anwendung anhand der gesetzlichen Vorgaben. Im Anschluss können sie eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben wahrnehmen. Praktisch bedeutet dies, dass sowohl der Unternehmer als auch seine Mitarbeiter ihre Tätigkeit erst aufnehmen können, wenn sie zuvor an einer Unterrichtung bei der IHK teilgenommen haben.Am Ende des letzten Unterrichtstags wird ein Test geschrieben. Nur bei Bestehen des Tests wird eine Bescheinigung ausgehändigt (bitte Personalausweis mitbringen).
Hinweis:
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, so dass die zu unterrichtende Person über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen muss.
Inhalte / Module
• Gewerberecht und Datenschutzrecht
• Bürgerliches Gesetzbuch
• Straf- und Verfahrensrecht einschl. Umgang mit Waffen
• Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen
und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen, Eigensicherung
• Interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
• Brandschutz
• Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherungsdienste
• Grundzüge der Sicherheitstechnik
Zielgruppe / Voraussetzungen
Zielgruppe
Personen, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nach § 34 a Abs. 1 Satz 4 der Gewerbeordnung beschäftigt werden sollen1. Personen, die das Bewachungsgewerbe nach § 34a Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung als Selbstständige ausüben wollen,
2. bei juristischen Personen die gesetzlichen Vertreter, soweit sie mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst sind,
3. die mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragten Personen und
4. sonstige Unselbstständige, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nach § 34a Absatz 1 Satz 5 der Gewerbeordnung beschäftigt werden sollen
Zulassungvoraussetzungen
keineTeilnahmevoraussetzungen
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, so dass die zu unterrichtende Person über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen muss.Hinweis:
Die Kenntnisse der unterrichteten Themen werden durch mündliche und schriftliche Verständnisfragen (Test) überprüft. Der Test muss mindestens zu 50 % bestanden werden!
Der Unterrichtungsnachweis kann wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse, nicht bestandenem Test sowie bei Fehlzeiten verweigert werden. Es besteht eine 100-prozentige Anwesenheitspflicht.
Abschlussqualifikation / Zertifikat
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IHK Mittlerer Niederrhein
Nordwall 39
47798 Krefeld
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Youssef Boualale
07.04.2021
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Ich will der Schein 34a ablegen