Y011-PM123 - Geprüfte/r Immobilienfachwirt/-in (IHK)

IHK Mittlerer Niederrhein, in Mönchengladbach
Dauer
436 Einheiten
Webseite des Anbieters
Dauer
436 Einheiten
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Beschreibung

Y011-PM123 - Geprüfte/r Immobilienfachwirt/-in (IHK)

Ziel

Als zukünftiger Immobilienfachwirt sind Sie ein Branchenspezialist, der sich durch unternehmerisches Denken, Kundenorientierung und hohe Methodenkompetenz auszeichnet. Sie decken den ständig steigenden qualifizierten Beratungsbedarf zur Wertsteigerung und Erhaltung von Immobilien ebenso ab, wie die Erbringung moderner Dienstleistungen der Immobilienwirtschaft. Die Fortbildung zum Geprüften Immobilienfachwirt zählt zu den wenigen anerkannten Aufstiegsqualifikationen im Immobilienbereich. Hierdurch sind Sie in der Lage, zukünftig verantwortliche Funktionen in Unternehmen der Immobilienbranche zu übernehmen oder eine selbständige Tätigkeit auszuüben. Der Kurs bietet Ihnen die Möglichkeit in kurzer Zeit eine Qualifikation zu erreichen.Im Unterricht werden durch erfahrene Dozenten Schwerpunkte gesetzt, die von den Teilnehmern anhand vorbereiteter Unterlagen selbstständig vertieft werden.
Möchten Sie mehr über diese Weiterbildung erfahren?

Inhalte / Module

Rahmenbedingungen der ImmobilienwirtschaftUnternehmenssteuerung und KontrollePersonal, Arbeitsorganisation und QualifizierungImmobilienbewirtschaftungBauprojektmanagementMarktorientierung und Vertrieb & Handel, MaklertätigkeitInklusive Klausurentraining, Repetitorium und Online Lernplattform!

Förderung

Zahlbar in zwei halbjährlichen Semesterrechnungen zu je 1.570,00€ (insgesamt 3.140,00€), zzgl. Lernmittel & Prüfungsgebühr: (Informationen über die aktuellen Prüfungsgebühren finden Sie unter www.ihk-krefeld.de/7206)

Zielgruppe / Voraussetzungen

Zielgruppe

Interessenten, die die gleichlautende IHK-Prüfung absolvieren möchten

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf derImmobilienwirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oderverwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen Ausbildungsberuf und danach eine mindestensdreijährige Berufspraxis oder4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxisnachweist.(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgabenhaben.(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oderauf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit)erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.Stellen Sie hier Ihren Zulassungsantrag, um zu erfahren ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen: https://www.ihk-fortbildungsprüfungen.deAus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge anbieten und uns über diese informieren. Die Übersicht finden Sie im gedruckten IHK Weiterbildungsprogramm sowie unter https://www.weiterbildung-ihk.de/weiterbildung/kursformen/weiterbildungsanbieter.html .

Teilnahmevoraussetzungen

AP2

Abschlussqualifikation / Zertifikat

Bundesweit einheitliches Prüfungsverfahren

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