Grundlehrgang z. Erwerb der Fachkunde gem. § 9 EfbV, § 54 KrWG und § 5 AbfAEV

Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben

Beschreibung

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verlangt in § 59, dass der Arbeitgeber Betriebsbeauftragte für Abfall ernennen muss. Der Betriebsbeauftragte für Abfall oder auch "Abfallbeauftragter" genannt, muss schriftlich beauftragt und entsprechend geschult sein, denn er soll den Arbeitgeber beraten und betriebliche Kontrollfunktionen übernehmen. Der Abfallbeauftragte erstattet dem Arbeitgeber jährlich einen schriftlichen Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen. In diesem Lehrgang erwerben Sie die in § 9 Abs. 1 Nr. 3 der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Verbindung mit § 60 Abs. 3 KrWG geforderten fachlichen Kenntnisse, die Sie für Ihre Aufgaben als Abfallbeauftragter benötigen.- Staatlich anerkannt -
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Inhalte / Module

- Kreislaufwirtschaftsgesetz und aufgrund des KrWG ergangene Rechtsverordnungen - Die weiteren abfallrechtlichen Gesetze, u. a. Elektro- u. Elektronikgerätegesetz - Recht d. Abfallverbringung (AbfVerbrG, AbfVerbrV) - Für die Abfallwirtschaft einschlägigen EU-rechtlichen Grundlagen - Für die Abfallwirtschaft einschlägigen inter- und supranationalen Übereinkommen - Für die Abfallwirtschaft einschl. landesrechtlichen Grundlagen und kommunales Satzungsrecht - Abfallrelevante Verwaltungsvorschriften, Vollzugshilfen, technischen Anleitungen/Regeln - Verhältnis des Abfallrechts zu anderen Rechtsbereichen - Vorschriften d. betriebl. Haftung, des Arbeitsschutzes, betriebl. Risiken und Versicherungen - Bezüge zum Güterkraftverkehrs-/Gefahrgutrecht - Art und Beschaffenheit von gefährlichen Abfällen - Schädliche Umwelteinwirkungen/sonst. Gefahren, die von Abfällen ausgehen können und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung oder Beseitigung - Anlagen-, verfahrenstechnische und sonstige Maßnahmen zur Vermeidung, der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung und Beseitigung von Abfällen unter Berücksichtigung des Standes der Technik - Die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten und Verfahren zu seiner Bestellung

Zielgruppe / Voraussetzungen

Personen, aus dem industriellen, gewerblichen und kommunalen Bereichen (u. a. Krankenhäuser/Klinken), die zum Abfallbeauftragten bestellt werden und/oder für Entsorgung, Lagerung und Beförderung von Abfällen zuständig sind

Abschlussqualifikation / Zertifikat

Grundlehrgang z. Erwerb der Fachkunde gem. § 9 EfbV, § 54 KrWG und § 5 AbfAEV

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verlangt in § 59, dass der Arbeitgeber Betriebsbeauftragte für Abfall ernennen muss. Der Betriebsbeauftragte für Abfall oder auch "Abfallbeauftragter" genannt, muss schriftlich beauftragt und entsprechend geschult sein, denn er soll den Arbeitgeber beraten und betriebliche Kontrollfunktionen übernehmen. Der Abfallbeauftragte erstattet dem Arbeitgeber jährlich einen schriftlichen Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen. In diesem Lehrgang erwerben Sie die in § 9 Abs. 1 Nr. 3 der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Verbindung mit § 60 Abs. 3 KrWG geforderten fachlichen Kenntnisse, die Sie für Ihre Aufgaben als Abfallbeauftragter benötigen.- Staatlich anerkannt -

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