Stolperfalle "Geringfügige Beschäftigung"
Industrie- und Handelskammer DarmstadtBeschreibung
Der Gesetzgeber hat die letztmals im Jahr 2003 veränderte Vergütungsobergrenze bei Aushilfstätigkeiten zum 1. Januar 2013 angepasst und eine prinzipielle Rentenversicherungspflicht eingeführt. Zudem hat der zum 1. Januar 2015 eingeführte Mindestlohn im Bezug auf Entlohnung und Aufzeichnungspflichten immense Praxisauswirkungen auf alle Unternehmen.Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben mit den neuen Geringfügigkeits-Richtlinien erneut detailversessene Regelungen geschaffen. Diese haben in der Abrechnungspraxis viele folgenschwere neue Fallstricke aufgetan. Bei Betriebsprüfungen - insbesondere bei Zoll- und Lohnsteueraußenprüfung - erhöht sich das Augenmerk der Prüfer, sobald der Bereich der Aushilfstätigkeiten ansteht. Der Handlungsbedarf auf den verschiedensten Ebenen im Personalbüro ist noch größer geworden.SeminarzieleDieses Seminar macht sie fit für die Abrechnung geringfügiger und kurzfristiger Beschäftigungsverhältnisse und der Gleitzone. Es zeigt Ihnen die Stolpersteine in der täglichen Praxis im Lohnsteuerrecht, bei der Sozialversicherung und im Arbeitsrecht.Sie erhalten eine Reihe von Gestaltungsempfehlungen und Anwendungsbeispielen. Checklisten und Arbeitshilfen, die in die Seminarunterlagen eingearbeitet sind, erleichtern Ihnen die tägliche Arbeit sowie die Vorbereitung auf eine Lonsteueraußenprüfung / Prüfung durch die Rentenversicherung.InhalteGrundlagen und Neuregelungen für geringfügig Beschäftigte bis 450 Euro monatlich.Alle steuerrechtlichen und Sozailversicherungsrechtlichen RahmenbedingungenRentenversicherungs-Pflicht seit 2013 - Vorgaben zur BefreiungAlles zum Mindestlohn insbesondere zur Arbeitszeitproblematik sowie zu den AufzeichnungspflichtenZusammenrechnung mit einer Hauptbeschäftigung - Zusammenrechnung mehrerer Mini-JobsAbrechnung von Schülern, Studenten, Praktikanten, Rentnern, Beamten, Mutterschutz und ElternzeitKombination von Aushilfslohn mit Übungsleiterpauschale oder Ehrenamtsfreibetrag, Abgrenzung Arbeitnehmer / selbständige TätigkeitGrundlagen und Neuregelungen für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse.Alle steuerrechtlichen und Sozialversicherungsrechtlichen RahmenbedingungenBesondere Personengruppen wie arbeitssuchend Gemeldete, Rentner, Schulabgänger und in der Landwirtschaft BeschäftigtePrüfung der Berufsmäßigkeit.Neu: höhere Zeitgrenzen für kurzfristig Beschäftigte von 2015 bis heuteGrundlagen und Neuregelungen für die Gleitzone (Entgelt über 450 Euro bis 1.300 Euro monatlich).Unterschiedliche Sozialversicherungs-Beitragslast für Arbeitgeber und Arbeitnehmerjährlich Neuberechnung der Formeln anhand der VerfahrensregelnFolgen bei Arbeitnehmer-Verzicht auf die GleitzonenregelungMeldeverfahren sowie Anmeldung / Abmeldung und Abführung der Sozialverischerungs-BeiträgeZusätzliche Aspekte, wie arbeitsrechtliche Grundlagen, Minijob und Rente und Minijobs in Privathaushalten.
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64295 Darmstadt
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