Berufskraftfahrer - Fortbildung für Lehrpersonal gem. §7 BKrFQV - Kenntnisbereich 3
Industrie- und Handelskammer ReutlingenBeschreibung
Berufskraftfahrerqualifikation - Fortbildung für Lehrpersonal nach §8 BKrFQV- Kenntnisbereich 3
Das neue BKrFQG und die neue BKrFQV sind bereits seit Dezember 2020 rechtsgültig. BKrFQV §7 verpflichtet nun dazu, spätestens alle vier Jahre mindestens drei Fortbildungs-Tage á acht Stunden nachzuweisen. Diese gesetzliche Vorgabe zur “Fortbildung der Ausbilder” wurde durch die Rechtsänderung neu gefasst und ist wiederum nach dem Ablauf von vier Jahren zu erfüllen.
Inhalte / Module
Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
- Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
- Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen
Zielgruppe / Voraussetzungen
Nicht nur Berufskraftfahrer müssen sich weiterbilden.
Auch BKF-Trainer wie Ausbilder, Trainer, Fahrlehrer und BKF-Dozenten sind gem. BKrFQV §7 nun dazu verpflichtet, spätestens alle vier Jahre mindestens drei Fortbildungs-Tage á acht Stunden nachzuweisen.
Abschlussqualifikation / Zertifikat
IHK-Seminarbescheinigung
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Das Weiterbildungsangebot der Industrie- und Handelskammer Reutlingen bedient alle Bereichen der beruflichen Qualifizierung und Personalentwicklung. Einen besonderen Welt legt die IHK Reutlingen darauf, Dienstleistungen, Beratung und Begleitung von höchster Qualität zu liefern. Für die IHK Reutlingen bedeutet Qualität ein professionelles Handeln...
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