Beschreibung
Sie sollen als Abfallbeauftragter in Ihrem Betrieb eingesetzt werden. In diesem Seminar erlangen sie die hierfür nötige Fachkunde.
Kommende Starttermine
Inhalte / Module
- Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten (EG-Richtlinien und Verordnungen, KrWG, LAGA, BlmschG, WHG …)
- Nachweisführung (NachwV, AVV, eANV, ZKS, Abfallregister, Entsorgungsnachweise, Begleitpapiere …)
- Transport, Vermittlung (GüKG, Gefahrgutrecht, Ladungssicherung, grenzüberschreitende Abfallverbringung …)
- Entsorgungsfachbetrieb und Zertifizierung
- Produktverantwortung und Umsetzung (Rücknahme- und Rückgabepflichten)
- Überlassungspflicht/Andienungspflicht
- Abfalleigenschaften und Charakteristik, Abfallbewertung und Einstufung (Chemikalienrecht, GefStoffV, TRGS …)
- Entsorgungsanlagen (Zulassung, Anlagentechnik, Ersatzbrennstoffe, ElektroG, AltholzV, DepVerwV, GewAbfV)
- Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsbeauftragten
Nutzen & Mehrwert
Die unterschiedlichen Themengebiete werden von unseren Referenten – Rechtsanwälte, Auditoren von Entsorgungsfachbetrieben, Sachverständige und Fachleute aus der Kreislaufwirtschaft – vorgestellt. Sie stehen Ihnen mit langjähriger Erfahrung auch für Ihre Fragen zur Verfügung. Durch kleine Seminargruppen erhalten Sie die Möglichkeit für einen persönlichen Austausch untereinander und mit den Referenten. Bringen Sie Ihre Fragen und Praxisbeispiele zum Seminar mit.
Aufbau & Organisation
Vor Ort in der IGAWU Akademie, Lochhamer Schlag 7, 82166 Gräfelfing
+ Coaching Option verfügbar
Zielgruppe / Voraussetzungen
Nach Abfallbeauftragtenverordnung muss ein Unternehmen einen Abfallbeauftragten stellen, bei
- genehmigungsbedürftigen Anlagen mit mehr als 100 t gefährlicher Abfälle oder 2.000 t ungefährlicher Abfälle pro Kalenderjahr
- Deponien bis zur endgültigen Stilllegung
- Krankenhäuser und Kliniken mit mehr als 2 t gefährlicher Abfälle pro Kalenderjahr
- Abwasserbehandlungsanlagen der Größenklasse 5 (ab 100.000 EW)
Abschlussqualifikation / Zertifikat
Sie erlangen die erforderliche Fachkunde um als Abfallbeauftragter gemäß § 9 AbfBeauftrV oder verantwortliche Person in Entsorgungsfachbetrieben (§ 9 EfbV) und Abfalltransportbetrieben (§ 5 AbfAEV) zu agieren. Die erlangte Fachkunde ist 2 Jahre (für §5 AbfAEV 3 Jahre) gültig und muss regelmäßig durch Fortbildungsveranstaltungen aufrechterhalten werden.
Akkreditierung
Das Seminar ist als Ausbildungsveranstaltung vom Landesamt für Umwelt anerkannt.
Kostenzusatz
Inkl. Getränke und Verpflegung
Infos anfordern
IGAWU Akademie
Qualifizierte und gute Mitarbeiter sind wertvolles Kapital jedes Unternehmens. Uns ist die fachliche Entwicklung Ihrer MitarbeiterInnen und berufliche Weiterbildung ein zentrales Anliegen. Ist für Sie kein passendes Seminar dabei? Passt der Seminartermin nicht zu Ihren Bedürfnissen? Rufen sie uns an,...