Erbrecht & Unternehmensnachfolge (LL.M.)

Dauer
4 Semester
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Beschreibung

Erbrecht & Unternehmensnachfolge (LL.M.)

Erbrecht & Unternehmensnachfolge

Berufsbegleitender Masterstudiengang

Der berufsbegleitende Masterstudiengang „Erbrecht & Unternehmensnachfolge“ vermittelt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern interdisziplinäres Spezialwissen und Fachkompetenz im Bereich Erbrecht & Unternehmensnachfolge auf universitärem Niveau. Das Programm richtet sich an berufserfahrene Jurist:innen und Ökonom:innen ebenso wie an junge Absolventinnen und Absolventen, Berufseinsteiger:innen und Referendarinnen und Referendare, deren Ziel eine Führungsposition in Kanzleien, Banken, in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder in Family Offices ist. Hochschulabsolventinnen und -absolventen aus anderen Fachrichtungen steht die Teilnahme am Studiengang nach Absolvierung eines zusätzlichen, kostenfreien Vorschaltkurses ebenfalls offen.

Zu unseren Dozierenden zählen nicht nur renommierte Hochschulprofessor:innen, sondern auch zahlreiche Praktiker:innen aus national und international agierenden Kanzleien, Banken, Investmentgesellschaften, Vermögensverwaltungen, Family Offices und Gerichten. Alle Dozentinnen und Dozenten verfügen über eine exzellente Reputation und bringen langjährige Berufserfahrung und tiefgehende Kenntnisse in ihrem Tätigkeitsbereich mit. Für die Studierenden bietet sich hier die einmalige Gelegenheit, vom Erfahrungsschatz ausgewiesener Expert:innen aus dem Bereich Erbrecht & Unternehmensnachfolge zu profitieren sowie die unterschiedlichen Arbeitsabläufe in den verschiedenen Berufsbereichen kennenzulernen.

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Inhalte / Module

Das Rechtsgebiet Erbrecht & Unternehmensnachfolge ist wissenschaftlich anspruchsvoll und sieht sich immer wieder Neuerungen gegenüber. Entscheidungen, die hier getroffen werden, setzen eine kompetente Beratung mit fundierten rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen sowie steuerrechtlichen Kenntnissen voraus. Der Studiengang vermittelt daher vertiefte Einblicke in alle wichtigen Bereiche wie z. B. Materielles Erbrecht, Erbvertrags- und Testamentsgestaltung, Single und Multi Family Office, Unternehmensnachfolgeprozesse oder Mediation in Familienunternehmen.

PDF-Seminarkatalog

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Kursbroschüre

Aufbau & Organisation

Aufbau

  • Dauer: 3 Semester zzgl. Masterarbeit
  • Aufbau: 8 Module, 368 Unterrichtsstunden
  • Kurze Präsenzphasen: Eine Einführungswoche und insgesamt 14 Präsenzwochenenden einmal im Monat i.d.R. von Donnerstag bis Samstag
  • Flexible Studiengestaltung: Nachholen versäumter Veranstaltungen, Verschieben der Masterarbeit, Möglichkeit der Beurlaubung etc. (s. auch den Reiter "Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Studium" unter "Rund ums Studium")
  • Intensive und persönliche Betreuung der Studierenden durch die gemeinnützige JurGrad gGmbH, basierend auf jahrelanger Erfahrung seit 2002

Zielgruppe / Voraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zum Studiengang ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit den Abschlüssen:

  • Staatsexamen
  • Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss (unter den besten 50 % aller Absolvent:innen) an einer Hochschule mit mindestens 240 ECTS-Punkten. Bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden.

Darüber hinaus setzen wir eine mindestens einjährige, einschlägige Berufserfahrung voraus. Zusätzliche Zulassungsvoraussetzung für alle nichtjuristischen Bewerberinnen und Bewerber sind rechtswissenschaftliche Grundkenntnisse. Diese sind durch Bescheinigungen (schriftlicher Leistungsnachweis einer Hochschule) nachzuweisen. Wer diese nicht nachweisen kann, hat die Möglichkeit, den kostenlosen Vorschaltkurs zu absolvieren und dadurch die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen.

Abschlussqualifikation / Zertifikat

  • Hochschulgrad „Master of Laws“ (LL.M.)
  • Fachanwalt/Fachanwältin für Erbrecht (Jurist:innen)
  • Fachberater/Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (Steuerberater:innen)

Kostenzusatz

  • Frühbucherpreis bei Anmeldung bis 01. Juli (Wintersemester): 11.700 Euro (drei Raten à 3.900 Euro)
  • Anmeldung nach 01. Juli (Wintersemester): 12.900 Euro (drei Raten à 4.300 Euro)

Die Studiengebühren sind in drei Raten zu begleichen, die jeweils zu Beginn eines Semesters fällig werden. In den Studiengebühren sind die Kosten für die Teilnahme an den Veranstaltungen und Prüfungen, die Studienunterlagen sowie die Nutzung der digitalen Datenbanken der Universität Münster enthalten. Es ergeben sich keine Zusatzkosten.

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