Aktualisierung der Fachkunde nach § 48 StrlSchV
Karlsruher Institut für Technologie
Starttermine
Karlsruhe
650 EUR
19.09.2023
Karlsruhe
650 EUR
23.10.2023
Karlsruhe
650 EUR
28.11.2023
Aktualisierung der Fachkunde nach § 48 StrlSchV
Alle verfügbaren Kurstermine
Kurse in Karlsruhe
Beginn
Preis
Durchführungsform
19.09.2023
650 EUR
Präsenzkurs / vor Ort
23.10.2023
650 EUR
Präsenzkurs / vor Ort
28.11.2023
650 EUR
Präsenzkurs / vor Ort
Karlsruhe
650 EUR
Beginn: 19.09.2023
Karlsruhe
650 EUR
Beginn: 23.10.2023
Karlsruhe
650 EUR
Beginn: 28.11.2023
Beschreibung
Aktualisierung der Fachkunde nach § 48 StrlSchV
Module AR, AU, AO (AFA, ABF), AB
Der deutschen Strahlenschutzgesetzgebung entsprechend besteht eine im Strahlenschutz erworbene Fachkunde nicht unbefristet fort, sondern bedarf mindestens alle fünf Jahre einer Aktualisierung, wobei das Versäumen eines solch vorgeschriebenen Fachkundeerhalts im ungünstigsten Falle einen vollständigen Neuerwerb nach sich ziehen könnte.Um dies zu vermeiden, aktualisiert dieser Kurs in Vorträgen und Praktika die zum Erhalt der Fachkunde erforderlichen Kenntnisse. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die durch umfangreiche Neuerungen in der Strahlenschutzgesetzgebung eingetretenen Veränderungen sowie einen regen Erfahrungsaustausch der Kursteilnehmenden gelegt.
EURATOM-Richtlinie 2013/59
Überblick über Atomgesetz (AtG), Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Aufgaben und Pflichten der/des Strahlenschutzbeauftragten
Wesentliche Aspekte des praktischen Strahlenschutzes (Vermeidung äußerer Exposition sowie von Kontamination und Inkorporation)
Die Strahlenexposition des Menschen und seiner Umgebung
Biologische Strahlenwirkungen und Strahlenrisiko
Dosisbegriffe, Dosisgrößen und Dosiseinheiten
Innere und äußere Personendosimetrie
Strahlenschutztechnik und Strahlenschutzsicherheit
Neues zur Strahlenschutzmesstechnik
Die Bedeutung und der Nachweis von Radon
Praktische Übungen zu verschiedenen Themenbereichen.
Der Kurs schließt mit einer Prüfung ab. Die erfolgreiche Teilnahme ist von der zuständigen Behörde zur Aktualisierung der Fachkunde nach §48 Abs. 1 der Strahlenschutzverordnung für die Fachkundegruppen S1.1 bis S6.4 sowie S8 mit bundesweiter Gültigkeit anerkannt.
Angesprochen werden Strahlenschutzbeauftragte, -sachverständige sowie fachkundige Personen, die für den Umgang mit offenen bzw. umschlossenen radioaktiven Stoffen, deren Beförderung oder für Tätigkeiten an Beschleunigern die Verantwortung tragen.
Dauer: 2 Tage
Verantwortlich: Dr. Frank Feßler
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Kontaktinformation Karlsruher Institut für Technologie
Karlsruher Institut für Technologie
Hermann-von-Helmholtz Platz 1
76137 Karlsruhe
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