Fachkunde für die Erstellung von EU-Sicherheitsdatenblättern
Karlsruher Institut für Technologie
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Beginn:
29.11.2022 Karlsruhe
Präsenzkurs / vor Ort
3 Tage
1.090 EUR MwSt. befreit
Kurse
Beschreibung
Fachkunde für die Erstellung von EU-Sicherheitsdatenblättern
Schulung zum Nachweis der Fach-/Sachkunde nach Anhang II der REACH-VO in Verbindung mit § 5 der GefStoffV
Firmen, die gefährliche Stoffe und Gemische herstellen, vertreiben oder importieren, sind verpflichtet, eine fachkundige Person ("sachkundige" Person nach REACH) mit der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern zu beauftragen. Dafür benötigen sie entsprechende Kenntnisse der aktuellen rechtlichen, technischen, chemisch-physikalischen und toxikologischen Grundlagen zur Erfüllung dieser Aufgabe.Die Fortbildungsveranstaltung vermittelt die erforderlichen aktuellen Grundlagen zur Erfüllung dieser Aufgabe und gibt zahlreiche Hilfe-stellungen für die Praxis.
Folgende Themen werden behandelt:
- Überblick über das bestehende europäische und nationale Chemikalienrecht: Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung, Chemikalien-Sanktionsverordnung, Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO), Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO), technische Regeln, europäische Leitfäden; Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereiche
- Formale und inhaltliche Anforderungen an die Fach-/Sachkunde nach REACH-VO und TRGS 220: Sicherheitsdatenblätter, Adressaten, Verantwortliche
- Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische nach der CLP-VO: Grundprinzipien der Einstufung; Aufbau und Inhalte der europäischen Stofflisten; Berechnung von Gemischen; Kennzeichnungselemente zur Gefahrenkommunikation
- Hinweise und Informationsquellen für das Erstellen, Prüfen und Aktualisieren von Sicherheitsdatenblättern
- Inhaltliche Anforderungen an die 16 Abschnitte des Sicherheitsdatenblatts mit Beispielen und typischen Fehlerquellen
- Zusätzliche Angaben im erweiterten Sicherheitsdatenblatt nach REACH
- Fallbeispiele zur Beurteilung und Plausibilitätsprüfung, typische Fehlerquellen
Angesprochen sind Unternehmen, die gefährliche Stoffe und Gemische einstufen und kennzeichnen müssen, Fachkräfte für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern, Sicherheitsfachkräfte, Produktsicherheits-verantwortliche und "Gefahrstoffbeauftragte".
Verantwortlich: Dr. Cornelia Kautt
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Hermann-von-Helmholtz Platz 1
76137 Karlsruhe
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