Fachkundeerhalt für Strahlenschutzbeauftragte in Kernkraftwerken
Karlsruher Institut für Technologie
Übersicht
Beginn:
10.10.2023 Karlsruhe
Präsenzkurs / vor Ort
3 Tage
990 EUR MwSt. befreit
Kurse
Beschreibung
Fachkundeerhalt für Strahlenschutzbeauftragte in Kernkraftwerken
Die Strahlenschutzgesetzgebung (§48 StrlSchV) gibt vor, dass eine Fachkunde im Strahlenschutz mindestens alle 5 Jahre einer Aktualisierung bedarf. Basierend auf der "Richtlinie für die Fachkunde von Strahlenschutzbeauftragten in Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen" (RdSchr. d. BMUB vom 20.02.2014 - RS II 3 - 15040/2), erfüllt dieser Kurs sowohl in seinen theoretischen als auch praktischen Inhalten alle Vorgaben an eine solche Veranstaltung. Neben den aus den gesetzlichen Vorschriften abgeleiteten Kursschwerpunkten werden jeweils aktuelle Themen, wie bspw. das Strahlenschutzgesetz sowie die neue Strahlenschutzverordnung oder auch die vielfältigen Aspekte und Aufgaben des Strahlenschutzes während des Rückbaus kerntechnischer Anlagen beleuchtet.
Die EURATOM-Richtlinie 2013/59
Neues und Aktuelles aus dem Strahlenschutzrecht (AtG, StrlSchG, StrlSchV)
Gliederung der Strahlenschutzgesetzgebung
Aufgaben und Pflichten der/des Strahlenschutzbeauftragten in Kernkraftwerken
Die Strahlenexposition des Menschen und der Umgebung
Die biologischen Wirkungen ionisierender Strahlen, insbesondere bei kleinen Dosen
Dosis und Risiko, die Bewertung des Strahlenrisikos durch die ICRP
Aufgaben des Strahlenschutzes beim Rückbau kerntechnischer Anlagen
Strahlenschutztechnik und -sicherheit
Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen, insbesondere Alpha-Strahlern
Freigabe ehemals radioaktiver Stoffe
Herausbringen von Materialien aus Strahlenschutzbereichen
Strahlenschutzmesstechnik und Entscheidungsmessungen
Praktische Übungen zu verschiedenen Aufgabenstellungen.
Der Kurs schließt mit einer Prüfung ab. Die erfolgreiche Teilnahme ist von der zuständigen Behörde zur Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde für Strahlenschutzbeauftragte in Kernkraftwerken nach §48 Abs. 1 der Strahlenschutzverordnung für die Fachkundegruppen S1 bis S5 mit bundesweiter Gültigkeit anerkannt.
Dauer: 3 Tage
Verantwortlich: Dr. Frank Feßler
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Karlsruher Institut für Technologie
Hermann-von-Helmholtz Platz 1
76137 Karlsruhe
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