Fortbildung für Gewässerschutzbeauftragte. Fachkundeerhalt nach §§ 64 - 66 WHG in Verbindung mit § 55 (2) BImSchG
Karlsruher Institut für Technologie
Übersicht
Beginn:
15.11.2022 Karlsruhe
Präsenzkurs / vor Ort
2 Tage
780 EUR MwSt. befreit
Kurse
Beschreibung
Fortbildung für Gewässerschutzbeauftragte
Fachkundeerhalt nach §§ 64 - 66 WHG in Verbindung mit § 55 (2) BImSchG
Der zweitägige Kurs dient zum Erhalt der Fachkunde für Gewässer-schutzbeauftragte und behandelt rechtliche und technische Neue-rungen sowie Fallbeispiele aus der täglichen Praxis der Beauftragten.Die Fortbildung wird in Anlehnung an § 9 der 5. BImSchV regelmäßig, mindestens alle 2 Jahre, empfohlen.
Folgende Themen werden behandelt:
- Aktuelle Entwicklungen im Wasserrecht: Internationale Vereinbarungen und europäisches Recht, Wasserhaushaltsgesetz, Landes-Wassergesetze (LWG) und untergesetzliches Regelwerk zum Gewässerschutz
- Wasserrahmenrichtlinie und Umweltqualitätsnormen
- Behördliche Überwachung und betriebliche Eigenkontrolle: Grenzwerte, beste verfügbare Technik
- Umsetzung des Wasserrechts in die betriebliche Praxis: Innerbetriebliche Abwassersysteme, Anforderungen an Abwasseranlagen und Kanalnetze, Abwasserverordnung und Eigenkontrolle; Direkt- und Indirekteinleitung, Abwasserabgabe, Kühl-/Kälteanlagen
- Aktuelle Entwicklungen bei der Abwasserreinigung und Ableitung, 4. Reinigungsstufe, Phosphorrecycling, Filtrationssysteme
- Zusätzliche Anforderungen an die kommunale Abwasserreinigung
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: Verordnung über Anlagen zum mögliche Auswirkungen auf Indirekteinleiter: Wasserrahmenrichtlinie, Oberflächengewässerverordnung Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) - geplante Revision, Einstufung und Abgrenzung von Anlagen, Melde- und Prüfpflichten, Anforderungen an Schutzeinrichtungen, wasserrechtliche und baurechtliche Zulassungen, chemikalienrechtliche Aspekte
- Stand der technischen Regeln wassergefährdender Stoffe
- Fallbeispiele und Trainingsgruppen
Der Kurs wendet sich an bereits bestellte Gewässerschutzbeauftragte, die ihre Fachkunde erhalten wollen. Angesprochen sind auch die für den Gewässerschutz verantwortlichen Führungskräfte sowie Umweltschutzbeauftragte im Unternehmen.
Verantwortlich: Dr. Cornelia Kautt
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Hermann-von-Helmholtz Platz 1
76137 Karlsruhe
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