Fortbildung für Sachkundige nach Chemikalienverbotsverordnung

Dauer
1 Tag
Durchführungsform
Präsenzkurs / vor Ort
Nächster Starttermin
20 Juni, 2024 (+2 Starttermine)
Preis
480 EUR MwSt. befreit
Webseite des Anbieters
Dauer
1 Tag
Durchführungsform
Präsenzkurs / vor Ort
Nächster Starttermin
20 Juni, 2024 (+2 Starttermine)
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Beschreibung


Fortbildung für Sachkundige nach Chemikalienverbotsverordnung

Aktualisierung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV

Sachkundige Personen nach § 11 der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV), deren Sachkundebescheinigung länger als 6 Jahre zurückliegt, sind verpflichtet, an einer Fortbildung einer ankerkannten Einrichtung teilzunehmen. Zur Aktualisierung der Sachkunde ist keine Prüfung vorgeschrieben.
In dieser Fortbildung zur Auffrischung der umfassenden Sachkunde erhalten Sie ein Update über die aktuellen chemikalienrechtlichen Regelungen und die Änderungen in benachbarten Rechtsgebieten mit Schwerpunkt auf der Vorstellung der novellierten ChemVerbotsV.
Das Fortbildungszentrum für Technik und Umwelt ist als Einrichtung zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen nach § 11 Absatz 1 Nummer 2 ChemVerbotsV anerkannt und stellt im Anschluss an die Veranstaltung eine entsprechende Bescheinigung aus.
Folgende Themen werden behandelt:

Aktueller Überblick über die relevanten nationalen und internationalen Rechtsvorschriften:

- Maßgebliche EU-Verordnungen und EU-Richtlinien, insbesondere die VO (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) und VO (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO)

- Regelung der novellierten Chemikalienverbotsverordnung

- Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung und technisches Regelwerk

- Relevante angrenzende Rechtsvorschriften

- Nationales und europäisches Biozid- und Pflanzenschutzrecht

Grundsätzliche Anforderungen beim Inverkehrbringen:

- Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen nach der CLP-VO

- Verbote und Beschränkungen beim Inverkehrbringen nach Anhang XVII der REACH-VO und nach der ChemVerbotsV

Angesprochen sind sachkundige Personen in Unternehmen, Handelsbetrieben und Gewerbebetrieben, die Gefahrstoffe bzw. Produkte, Rezepturen oder Gemische mit gefährlichen Inhaltsstoffen herstellen, einführen, in Verkehr bringen oder abgeben sowie Personen mit einer anderweitigen Berufsbezeichnung oder Qualifikation nach § 11 Abs. 3 ChemVerbotsV wie Apotheker*innen, Pharmazieingenieur*innen, pharmazeutisch-technische Assistent*innen und geprüfte Schädlingsbekämpfer*innen.

- Dauer: 1 Tag

Verantwortlich: Dr. Cornelia Kautt
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Kommende Starttermine

Wählen Sie aus 2 verfügbaren Startterminen

20 Juni, 2024

  • Präsenzkurs / vor Ort
  • Karlsruhe

14 November, 2024

  • Präsenzkurs / vor Ort
  • Karlsruhe

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