Sachkunde für die Abgabe von Giften

Dauer
2,5 Tage + 0,5 Tage Prüfung
Durchführungsform
Präsenzkurs / vor Ort
Nächster Starttermin
1 Juli, 2024 (+2 Starttermine)
Preis
1.400 EUR MwSt. befreit
Webseite des Anbieters
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Beschreibung


Sachkunde für die Abgabe von Giften

Vorbereitungslehrgang und eingeschränkte Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Die gewerbsmäßige Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische an Dritte sowie die dazu notwendige Bereitstellung und Lagerhaltung erfordert nach der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) die Beschäftigung einer "sachkundigen Person". Diese Sachkunde ist durch ein Zeugnis der Behörde nach erfolgreicher Teilnahme an einer amtlichen Sachkundeprüfung nachzuweisen.
Der Lehrgang vermittelt die Grundzüge des europäischen und nationalen Chemikalienrechtes, die Vorschriften für den Umgang und Handel mit Gefahrstoffen sowie die toxikologischen und stoffkundlichen Grundlagen zur Vorbereitung auf die eingeschränkte Sachkundeprüfung nach § 11 Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV). Die Prüfung umfasst die "Grundprüfung" und die Zusatzprüfung "Stoffe und Gemische". Die erfolgreiche Teilnahme wird amtlich bescheinigt (früher "Giftschein" genannt). Die Prüfungsgebühr ist in der Teilnahmegebühr enthalten.
Folgende Themen werden behandelt:

- Europäisches und deutsches Chemikalienrecht: Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung,EU-Verordnungen (REACH und CLP), angrenzende Rechtsgebiete, Straf- und Ornungswidrigkeitenrecht

- Chemikalienverbotsverordnung: Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich; Verbote und Beschränkungen; Abgabe von Giften und anderen Gefahrstoffen; Sachkunde

- Gefahrstoffkunde: Stoffgruppen, Stoffeigenschaften, Wirkungen auf Mensch und Umwelt, Kennzeichnung und Vorsorgemaßnahmen

- Toxikologische Eigenschaften gefährlicher Stoffe und Gemische

- Ersthilfemaßnahmen bei Chemikalienunfällen

- Eingeschränkte Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV.

Angesprochen sind Unternehmen, Handelsbetriebe und Gewerbetreibende, die Gefahrstoffe bzw. Produkte, Rezepturen oder Gemische mit gefährlichen Inhaltsstoffen entsprechend der Anlage 2 der ChemVerbotsV herstellen, einführen, in Verkehr bringen oder abgeben.

- Dauer: 2,5 Tage + 0,5 Tage Prüfung

Verantwortlich: Dr. Cornelia Kautt
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Kommende Starttermine

Wählen Sie aus 2 verfügbaren Startterminen

1 Juli, 2024

  • Präsenzkurs / vor Ort
  • Karlsruhe

10 Dezember, 2024

  • Präsenzkurs / vor Ort
  • Karlsruhe

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