Prüfung Personenverkehr Omnibus
Niederrheinische IHK Duisburg-Wesel-Kleve zu DuisburgBeschreibung
Nachweis der fachlichen Eignung - Fachkundeprüfung Personenverkehr
Ablauf der Prüfung
Die Fachkundeprüfung für den Personenverkehr setzt sich aus zwei schriftlichen Prüfungsteilen und ggf. einem ergänzenden mündlichen Prüfungsteil zusammen. Der erste Teil der schriftlichen Prüfung besteht aus Fragen, die entweder Multiple-Choice-Fragen mit vier Antworten zur Auswahl oder Fragen mit direkter Antwort oder eine Kombination beider Systeme umfassen, der zweite Teil aus einer schriftlichen Übung/Fallstudie. Der Zeitansatz für jede schriftliche Teilprüfung beträgt zwei Stunden. Der mündliche Teil der Prüfung soll eine halbe Stunde je Prüfungsteilnehmer*in nicht überschreiten.
Anmeldung zur Prüfung
Für die Durchführung zur Prüfung erhebt die Niederrheinische IHK eine Gebühr in Höhe von 188,00 Euro, die bereits mit dem Eingang der Prüfungsanmeldung bei der Niederrheinischen IHK fällig wird.
Erst nach Eingang der Anmeldung sowie der Prüfungsgebühr bei der Niederrheinischen IHK liegt eine verbindliche Anmeldung zur Prüfung vor.
Erst nach Eingang des Anmeldeformulars und der Prüfungsgebühr bei der Niederrheinischen IHK liegt eine verbindliche Anmeldung zur Prüfung vor.
Tragen Sie bitte den Wunschtermin im Bemerkungsfeld bei der Anmeldung ein.
Inhalt:
Inhalte der Fachkundeprüfung
(Verordnung EG 1071/2009)
Inhalte der Fachkundeprüfung Personenkraftverkehr (Omnibusverkehr)
- A. Bürgerliches Recht
- B. Handelsrecht
- C. Sozialrecht
- D. Steuerrecht
- E. Kaufmännische und finanzielle Leitung des Unternehmens Personenkraftverkehr
- F. Marktzugang
- G. Normen und technische Vorschriften
- H. Straßenverkehrssicherheit
Zielgruppe / Voraussetzungen
Fachkundeprüfung Personenverkehr
Der Nachweis der fachlichen Eignung erfolgt auch durch die Ablegung der Fachkundeprüfung Personenverkehr vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Der Prüfungsausschuss Personenverkehr der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer in Duisburg ist zuständig für interessierte Prüfungsteilnehmer/ Prüfungsteilnehmerinnen mit Wohnsitz in Duisburg sowie den Kreisen Kleve und Wesel.
Interessierte, die außerhalb dieser Grenzen wohnen, können bei entsprechendem Platzangebot und vorliegender Einverständniserklärung der für sie zuständigen IHK (Freistellungsbescheinigung) geprüft werden.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung
Der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer müssen ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben (§13 Abs. 1 Punkt 4 PBefG). Die Regelung gilt nur für die innerdeutsche Personenbeförderung, nicht jedoch für die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Verkehr mit Kfz, im Transit- (Durchgangs-) Verkehr mit Kfz und im europäischen Personenverkehr, soweit für die Unternehmer mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat Kabotagefreiheit besteht. Vor Erteilung der Genehmigung sind die persönliche Zuverlässigkeit, die finanzielle Leistungsfähigkeit und die fachliche Eignung nachzuweisen (§13 Abs. 1 PBefG).
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Kontaktinformation Niederrheinische IHK Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg
Niederrheinische IHK Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg
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Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg
Die Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg hat ihren Ursprung im Jahr 1797, wo sie als loser Zusammenschluss in Duisburg ansässiger Kaufleute deren gewerbliche Interessen vertrat. Heute vertritt sie mehr als 65.000 Mitgliedsunternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen in Duisburg...
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