Unterrichtungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Ziff. 4 des Gaststättengesetzes
Niederrheinische IHK Duisburg-Wesel-Kleve zu DuisburgUnterrichtungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Ziff. 4 des Gaststättengesetzes
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Beschreibung
Bescheinigung über die Teilnahme an dem Unterrichtungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Ziff. 4 des Gaststättengesetzes.
Inhalt:
- Lebensmittelhygiene
- Risiko durch Lebensmittel
- Gefahren durch Mikroorganismen
- Gesetzliche Grundlagen (HACCP-Konzept)
- Was sind Zusatzstoffe, Beispiele, Risiken, Kennzeichnung?
- Rechtsaspekte, Ordnungswidrigkeit, Straftat
- Mögliche Gefahrenpotentiale
- Warenkunde
Zielgruppe / Voraussetzungen
Wer eine Gaststätte eröffnen bzw. betreiben möchte braucht eine Erlaubnis des örtlichen Ordnungsamtes, wenn Alkohol ausgeschenkt werden soll. Demgegenüber ist eine Erlaubnis nicht notwendig, wenn alkoholfreie Getränke, zubereitete Speisen oder unentgeltliche Kostproben angeboten bzw. vertrieben werden.
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Kontaktinformation Niederrheinische IHK Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg
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Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg
Die Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg hat ihren Ursprung im Jahr 1797, wo sie als loser Zusammenschluss in Duisburg ansässiger Kaufleute deren gewerbliche Interessen vertrat. Heute vertritt sie mehr als 65.000 Mitgliedsunternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen in Duisburg...
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