Brandschutzbeauftragter Teil 1
PISO-NRW UG (haftungsbeschränkt)Brandschutzbeauftragter Teil 1
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Beschreibung
Brandschutzbeauftragter
Der Brandschutzbeauftragte ist eine geschulte, vom Arbeitgeber bestellte Person, die den Brandschutz-Verantwortlichen eines Betriebes (Arbeitgeber, Betriebsleiter, Behördenleiter) in allen Brandschutzfragen beraten und unterstützen soll.
Die praxisnahe Vollausbildung entspricht den Anforderungen der DGUV Information 205-003 und der VdS 3111 und ist in der Regel auf 8 Tage im Rahmen von 2 Wochen verteilt. Für fachkundige Personen (s.u.) kann die Dauer auf 1 Woche verkürzt werden. Die Teilnehmer werden dazu befähigt, nach bestandener Abschlussprüfung Tätigkeiten im Bereich des baulichen und organisatorischen Brandschutzes rechtssicher wahrzunehmen.
Aufbau & Organisation
Dauer
1 bzw. 2-wöchiger Lehrgang, je nach Voraussetzung des Teilnehmers
Zielgruppe / Voraussetzungen
Zielgruppe
Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gem. DGUV Information 205-003 Und VdS 3111 richtet sich an Mitarbeiter, die zukünftig den Brandschutz in ihrem Unternehmen organisieren sollen. Dazu zählen neben anderen Branschutzverantwortlichen unter anderem Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Feuerwehrleute, Architekten und Ingenieure.
Voraussetzungen - Teil 1 & 2 (Vollausbildung, 64 UE)
Die Teilnehmer müssen mindestens eine abgeschlossene technische Berufsausbildung besitzen oder mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im technischen Bereich nachweisen können. Idealerweise besitzen Sie Grundkenntnisse in der Arbeitssicherheit oder im Brandschutz.
Voraussetzungen - Teil 2 (34 UE)
Bezieht sich auf aktive Feuerwehrleute mit abgeschlossener Ausbildung zum Zugführer und auf Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FASi).
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