Evakuierungshelfer
PISO-NRW UG (haftungsbeschränkt)Evakuierungshelfer
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Beschreibung
Evakuierungshelfer
Arbeitgeber haben nach § 10 ArbSchG Beschäftigte zu benennen, die Aufgaben der Evakuierung übernehmen. Im Gefahrenfall unterliegt es der Zuständigkeit dieser Evakuierungshelfer, eine ruhige und geordnete Entfluchtung durchzuführen und hilfsbedürftige Personen beim Verlassen des Gebäudes zu unterstützen.
Zweckmäßig ist es darüber hinaus, die Evakuierungshelfer mit der regelmäßigen Überprüfung der Flucht- und Rettungswege sowie der Zählung und Betreuung von Personen an der Sammelstelle zu beauftragen. Der Evakuierungshelferlehrgang von PISO-NRW umfasst praktische und theoretische Elemente, die sich an diesen Anforderungen orientieren.
Inhalte / Module
- Rechtliche Grundlagen: Verantwortung und Verpflichtung des Arbeitsgebers
- Aufgaben, Rechte und Pflichten des Evakuierungshelfers
- Hintergründe, Sinn und Nutzen von Evakuierungsübungen
- Zu erwartendes Verhalten von Mitarbeitern
- Verhalten von Menschen im Schadensfall
- Alarmpläne und Notfallpläne / Alarmregeln im Notfall
- Flucht- und Rettungswege
- Rettungsketten und Sammelstellen
- Planung, Durchführung und Nachbereitung von Evakuierungsübungen
- Demonstration zur Ausbreitung von Rauch
- Räumungsübung
Aufbau & Organisation
Dauer
Tagesseminar mit 8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Zielgruppe / Voraussetzungen
Aufgrund der Verpflichtung jedes Arbeitsgebers, Evakuierungshelfer für das eigene Unternehmen zu benennen, besteht ein großer Bedarf an entsprechend unterwiesenem Personal. Durch die übergreifende Relevanz der einschlägigen Vorschrift für alle Branchen sind Interessierte losgelöst von Ihrem beruflichen Kontext willkommen.
Abschlussqualifikation / Zertifikat
Bescheinigung
Ausbildung zum Evakuierungshelfer gem. § 10 ArbSchG
Optionaler Abschluss
Erweiterung: Ausbildung zum Brandschutzhelfer gem. § 10 ArbSchG
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