Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK)
PISO-NRW UG (haftungsbeschränkt)Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK)
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Beschreibung
Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
Die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK) eignet sich für Personen, die bereits über Berufserfahrung in der Sicherheitswirtschaft verfügen und sich weiterbilden möchten. Mit der GSSK qualifizieren sich die Absolventen nicht nur für einen beruflichen Aufstieg, sondern auch für die Erlangung weiterer Abschlüsse wie den Meister für Schutz und Sicherheit.
Inhalte / Module
- Rechtskunde z.B. GG, StGB, BGB
- Dienstkunde: Sicherungstätigkeiten
- Ausbildung zum Brandschutzhelfer
- Ausbildung zum Evakuierungshelfer
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Schutz- und Sicherheitstechnik
- Situationsbeurteilung/-bewältigung
- Kommunikation
- Kunden- und Serviceorientierung
- Zusammenarbeit
Aufbau & Organisation
PISO-NRW bietet seinen Teilnehmern die Möglichkeit, den Lehrgang der GSSK in 2 alternativen Varianten durchzuführen. Bei der Vollzeit-Variante erstreckt sich der Lehrgang auf 30 Tage im Block (montags bis freitags). In Teilzeit-Form findet der Lehrgang 25 x mittwochs und 1 Woche im Block statt.
Förderung
Bei Soldaten kann der Lehrgang über den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr finanziert werden. Andere Teilnehmer haben die Möglichkeit, einen Bildungsscheck beim Ministerium für ARbeit, Gesundheit und Soziales zu beantragen. Mit dem Bildungsscheck werden berufliche Weiterbildungen zu 50 %, maximal jedoch mit 500,- € bezuschusst. Wir unterstützen Sie gern bei der Beantragung.
Zielgruppe / Voraussetzungen
Voraussetzungen
- Mindestalter 24 Jahre +
- 5 Jahre Berufspraxis, davon mindestens 3 Jahre im Sicherheitsbereich oder
- Branchenfremder Berufsabschluss und 2 Jahre sicherheitsbezogene Berufspraxis +
- Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, der nicht länger als 24 Monate zurückliegt
Abschlussqualifikation / Zertifikat
- IHK-Zeugnis: Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
- Bescheinigung: Brandschutzhelfer gem. § 10 ArbSchG
- Bescheinigung: Evakuierungshelfer gem. § 10 ArbSchG
Infos anfordern
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Die PISO-NRW ist durch die International Certification Group (ICG) zertifiziert und nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen. Unsere Kompetenzen liegen in der Vermittlung von Wissen im Themenfeld der Arbeitssicherheit sowie in der Durchführung von Seminaren im Bereich der...
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