Betriebsverfassungsgesetz - Kompakt II
Poko-Institut MünsterBeschreibung
Betriebsverfassungsgesetz - Kompakt II
Ziel
Die Wahrnehmung der Beteiligungsrechte in sozialen Angelegenheiten gehört zu den zentralen Aufgaben des Betriebsrats. In diesem Bereich sind sie besonders stark ausgestaltet, damit der Betriebsrat die Arbeitsbedingungen im Betrieb aktiv mitgestalten kann. Nicht weniger wichtig sind die Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Nur wenn der Betriebsrat über die wirtschaftliche Lage des Betriebs und die Planungen des Arbeitgebers hinreichend informiert ist, kann er rechtzeitig und kompetent im Interesse der Belegschaft tätig werden.Auf den Punkt: In diesem Einführungsseminar lernen Sie in komprimierter Form, welche Beteiligungsrechte der Betriebsrat in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten hat und wie Sie Ihre Beteiligungsrechte kompetent wahrnehmen und durchsetzen können. Daneben werden Sie mit besonderen Fragen aus dem Bereich der Geschäftsführung des Betriebsrats vertraut gemacht.Gratis im SeminarIhr Vorteil: Im Seminar erhalten Sie das Buch Rechtsprechungsübersicht zum Betriebsverfassungsrecht mit CD-ROM bzw. PDF, Bopp/GeorgiouBesondere Fragen zur Geschäftsführung des BetriebsratsAusschüsse des BetriebsratsBR, GBR, KBR - wer ist zuständig?Betriebs- und AbteilungsversammlungenZusammenarbeit mit JAV und SBVDie Geschäftsordnung des BetriebsratsStellung von Gewerkschaften und ArbeitgeberverbändenBesonderer Kündigungsschutz der BetriebsratsmitgliederBeteiligungsrechte in sozialen AngelegenheitenArbeitszeitÜberstundenTechnische ÜberwachungBetriebsordnung und ArbeitnehmerverhaltenUrlaubsgrundsätzeArbeits- und GesundheitsschutzBetriebliche LohngestaltungSozialeinrichtungenBeteiligungsrechte in wirtschaftlichen AngelegenheitenBefugnisse und Aufgaben des WirtschaftsausschussesZusammenarbeit zwischen Betriebsrat und WirtschaftsausschussBetriebsänderung, Interessenausgleich und SozialplanDurchsetzung der BeteiligungsrechteBeschlussverfahren vor dem ArbeitsgerichtEinigungsstellenverfahrenInitiativrechte: Agieren statt reagierenBeteiligungsrechte in Fragen der beruflichen Bildung
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