Das reformierte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

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Beginn: auf Anfrage Deutschland
Inhouse-Schulung
1 Tag
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Beschreibung

Das reformierte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Ziel

Mit Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)  zum 01.04.2017 sind in den Unternehmen wichtige neue Vorgaben zu beachten, wenn externe Mitarbeiter beschäftigt werden. Ggf. müssen in den  Zeitarbeits- und Einsatzunternehmen umfangreiche Änderungen der Verträge vorgenommen werden. Personalabteilung und Betriebsrat müssen sich daher rechtzeitig mit den Neuregelungen auseinander setzen.In diesem Tagesseminar erhalten sie einen kompakten und praxisorientierten Überblick zu den Neuerungen bei Leiharbeit und Werkverträgen und den damit verbundenen Auswirkungen. Abgestimmt auf Ihre konkrete Situation erfahren Sie, worauf Sie bei der Personaleinsatzplanung ab 1. April 2017 achten müssen, und lernen die unterschiedlichen Möglichkeiten kennen, wie Personaleinsatz durch externe Mitarbeiter flexibel und rechtssicher gestaltet werden kann.Einführung und Überblick: Formen des DrittpersonaleinsatzesNutzung von Arbeitnehmerüberlassung/LeiharbeitBeschäftigung auf der Grundlage von WerkverträgenArbeit mit Freelancern und Selbstständigen im Rahmen von DienstverträgenAbgrenzungskriterienÄnderungen im AÜG im ÜberblickHöchstüberlassungsdauer / Unterbrechungsfrist / Personalkarusselle / Verbot des KettenverleihsAÜG und TarifrechtEqual Pay und Equal Treatment-RegelungenRechtsfolgen bei Verstößen / Bußgelder und Fiktion eines ArbeitsverhältnissesEinschränkung der StreikarbeitDer neue Arbeitnehmerbegriff des § 611a BGBMerkmale des ArbeitnehmersRechtsprechung des BAGAuswirkungen für die Praxis Zusammenarbeit zwischen Personalabteilung und BetriebsratBestandsaufnahme: Werk- und Dienstverträge neu regeln?Dokumentation der Vergütungsstrukturen im ÜberlassungsvertragPräzise Abgrenzung zwischen selbstständigem Personaleinsatz (Werkvertrag / Dienstvertrag / Freelancer) und Arbeitnehmerüberlassung
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