Der Europäische Betriebsrat
Poko-Institut Münster
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Beginn:
auf Anfrage Deutschland
Inhouse-Schulung
2-3 Tage
Kurse
Beschreibung
Der Europäische Betriebsrat
Ziel
Immer mehr Unternehmen arbeiten grenzüberschreitend mit Niederlassungen im europäischen Ausland. Eine gute Koordination und ein effektiver Informationsfluss zwischen den Arbeitnehmervertretungen in verschiedenen Ländern sind dann dringend erforderlich, damit die Interessen aller Arbeitnehmer optimal vertreten werden können. Um dies rechtlich abzusichern, verpflichtet der Gesetzgeber die Unternehmen, auf Antrag die Bildung eines Europäischen Betriebsrats (EBR) oder ein anderes Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer zu ermöglichen bzw. zu vereinbaren.Das Seminar informiert Sie über die gesetzlichen Grundlagen für Europäische Betriebsräte. Sie erfahren, wie Sie einen EBR gründen und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber erfolgreichen führen können (Teil A). Im Teil B lernen Sie die grundlegenden Informations- und Beratungsrechte kennen. Sie erhalten alle notwendigen Informationen, um einschätzen zu können, wie Sie die Arbeitsorganisation von EBR, GBR und BR aufeinander abstimmen und durch internationale Vernetzung und Zusammenarbeit die Interessen der Belegschaft noch besser vertreten können.Teil A: Der Weg zum Europäischen Betriebsrat (ca. 1,0 Tage)Gründung eines Europäischen Betriebsrats (EBR)Voraussetzungen der Rechtsform, Betriebsanzahl im Aus- und Inland, Anzahl der BetriebsangehörigenAuskunftsanspruch gegenüber dem ArbeitgeberVerhandlungskommission über konkrete Ausgestaltung des EBRBildung des Europäischen BetriebsratsEckpunkte für die Verhandlungen mit dem ArbeitgeberTeil B: Aufgaben und Mitwirkungsrechte des EBR (ca. 2,0 Tage)Informations- und Beratungsrechte des EBRJährliche Unterrichtung und AnhörungVoraussetzung für die Zuständigkeit des EBRBeratung bei »außergewöhnlichen« UmständenSicherung und Durchsetzung der RechteDie Arbeit im Europäischen BetriebsratSitzungen und Festlegung des TagungsortesGeschäftsordnung und -führungGrundsätze der Zusammenarbeit und SchutzbestimmungenKosten- und Sachaufwand des EBRUnterrichtung und Information der örtlichen ArbeitnehmerZusammenarbeit mit den Betriebsräten und Gesamtbetriebsräten vor Ort: Einbindung der länderspezifischen ArbeitnehmervertretungenEinigung auf Ziele und gemeinsames VorgehenVereinbarungen mit dem Konzern treffen, z. B.:Maßnahmen zur Standortsicherung – global denken, lokal handelnAushandlung von Zielvorgaben für die Betriebe vor OrtEthikrichtlinien – Was kann der EBR in Zusammenarbeit mit dem (Gesamt-) Betriebsrat in Deutschland verhandeln?Umsetzung des Europäischen Rechts – Frühzeitige Einigung auf europäischer Ebene erzielen und Sicherheit schaffen
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