Qualifikation arbeitsmedizinischer Assistenz, Teil A

TAE - Technische Akademie Esslingen e.V., in Ostfildern (+1 Standorte)
Durchführungsform
Präsenzkurs / vor Ort
Nächster Starttermin
14 Mai, 2024 Details anzeigen
Preis
1.310 EUR MwSt. befreit
Webseite des Anbieters
Sprache
Deutsch
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Beschreibung

Betriebsärztliche Aufgabenwahrnehmung: Organisation, Qualifikation, Arbeitshygiene/-toxikologie, gefährliche Arbeitsstoffe, Rehabilitation, betriebliche Wiedereingliederung

Aus- und Weiterbildung entsprechend dem Rahmenplan der Berufsgenossenschaften sowie der Fortbildung der Ärztekammern zur Arztfachhelferin und zum Arztfachhelfer


Haben Sie alle „Bausteine“ (in beliebiger Reihenfolge) absolviert und die Prüfungen bestanden, stellen wir Ihnen das Zertifikat aus, das Ihnen die Qualifikation zum arbeitsmedizinischen Assistenten/-in bescheinigt.

Teil A: Organisation
– Qualifikation
– Arbeitshygiene
– Gefährliche Arbeitsstoffe
Weitere Termine: www.tae.de/33394

Teil B: Berufskrankheiten
– medizinische Ergonomie
– Belastungen am Arbeitsplatz
– Rechtsvorschriften
– Betreuung Leistungsgeminderter
– Mitarbeit bei arbeitsmedizinischen Untersuchungen
– TQM
Weitere Termine: www.tae.de/33481

Teil C: Gesetzliche Regelungen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit
– der betriebliche Störfall
– Arbeits- und Betriebspsychologie
Weitere Termine: www.tae.de/33482

Teil D: Angewandte Arbeitsphysiologie
– Gesundheitsaufklärung
– Betriebshygiene
– das ärztliche Rettungswerk
– Betriebsbegehung
Weitere Termine: www.tae.de/33395



Dieses Seminar richtet sich an Betriebskrankenschwestern, Krankenschwestern, Med.-techn. Assistentinnen, Arzthelferinnen, Fachangestellte in Arztpraxen, Krankenpfleger, Notfallsanitäter, Rettungsassistenten, Betriebssanitäter und weitere Mitarbeiter im betriebsärztlichen Dienst.


Dienstag, 14. bis Freitag, 17. Mai 2024
8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr

1. Einführung in die Thematik Kurs A (W. Scherrenbacher)

2. Die Erfüllung der Betriebsärztlichen Aufgaben: Die Gesetze und Verordnungen

2.a. Die Rechtsstellung der Betriebsärztin/des Betriebsarztes und der „Betriebsärztlicher Dienste“ (W. Scherrenbacher)

2.b. Die Anforderung an den Betriebsärztlichen Dienst. (M. Busch) 
– Qualifikationsvoraussetzung für Betriebsärztinnen/Betriebsärzte und das Assistenzpersonal 
– Abgrenzung „Arbeitsmedizin“, „Betriebsmedizin“, „Arbeitsmedizinische Fachkunde“

2.c. Organisation „Betriebsärztlicher Dienste" (W. Scherrenbacher) 
– Voraussetzung „Betriebsärztliche Dienstleistungen anbieten zu dürfen“ 
– in Betrieben mit hauptberuflichem/nebenberuflichem Betriebsarzt/Assistenzpersonal 
– in überbetrieblichen betriebsärztlichen Diensten/betriebsärztlichen Zentren 
– mit niedergelassenem Betriebsarzt/freiberuflichem betriebsärztlichem Assistenzpersonal

2.d. Die Einrichtung und Ausstattung „Betriebsärztlicher Dienste“ (W. Weinsheimer) 
– räumliche Voraussetzungen 
– Geräteausstattung und Untersuchungsmobile 
– die Mindestanforderung an Ambulanzen und Erste-Hilfe-Einrichtungen

3. Einwirkende Belastungen und Gefahrstoffe am Arbeitsplatz/durch die Arbeit: Ihre Erfassung und die Beanspruchung für den/die Beschäftigte/n (W. Weinsheimer, P.M. Bittighofer)

3.a. TRGS: Physische Belastungen (W. Weinsheimer) 
– Heben und Tragen von Lasten 
– Lärm, Vibration und Strahlung

3.b. Die Lastenhandhabungsverordnung (W. Weinsheimer) 
– die Leitmerkmalmethode zur Beurteilung von Heben und Tragen von Lasten 
– Belastung und Überbelastung/Einhaltung von Grenzlasten/alltagspraktische Beurteilung 

3.c. Die Technische Regel für Arbeitsstätten: ASR A-3.5/Die Bedeutung der Thermoregulation für Arbeiten unter unterschiedlichen Klimabedingungen (P.M. Bittighofer) 
– Arbeiten in Innenräumen/im Freien in „gemäßigten Klimazonen“ 
– Arbeiten unter extremer Hitze- und Kältebelastung 
– Maßnahmen des Arbeitsschutzes

3.d. TRGS: Die Gefährlichkeitsmerkmale chemischer, mutagener, teratogener und kanzerogener Gefahrstoffe (W. Scherrenbacher) 
– die qualitativen und quantitativen Wirkungen 
– die Therapie der gewerblichen Vergiftungen/Antidota 
– der Technische und Medizinische Arbeitsschutz

3.e. Asbest im Bestand (N.N.)
– aktuelle Gefährdung - nicht nur seit gestern
Was bei der betriebsärztlichen Betreuung zu beachten ist.

3.f. TRBA: Biologische Gefahrstoffe/Infektionserreger/Infektionskrankheiten (W. Scherrenbacher) 
- Bakterien, Viren, Pilze, pathogenen Ein- und Mehrzeller 
- Hinweise zur sicheren Interpretation infektions-serologischer Laborbefunde 
- Überblick über betriebliche Schutzimpfungen

3.g. Psychisch-mentale/seelisch-emotionale Belastung (R. Kittel) 
- die Beachtung des Biorhythmus/der biologischen und sozialen Desynchronisation in der Personal-Einsatz-Planung
– im Drei-Schichtdienst
– in der Personenbeförderung 
– das Betriebsklima 
– Kommunikation auf und zwischen den Hierarche-Ebenen 
– Indikatoren des Betriebsklimas 
– Dystress und Eustress: Das „Professionelle-Stress-Management-System“/die pathogenen und salutogenen Arbeitsbedingungen

3.h. Die Erfassung, Messung und Bewertung physischer, sensomotorischer und chemischer Belastungen (W. Scherrenbacher) 
– Zusammenfassung

4. Die Bewältigung der betrieblichen Gefahrstoff-Thematik (P. M. Bittighofer, R. Barth) 

4.1. Die „Gesetzlichen Grundlagen“ (P. M. Bittighofer) 
– das Chemikaliengesetz, die EG-Verordnung REACH, die Gefahrenklassen und Einstufung von Gefahrstoffen im GHS- und EU System 
– die alltagspraktische Kennzeichnung durch die R und S-Statement (Sätze)/der H und P-Statements (Sätze), die Interpretation des AGW, des BGW, des RW 
– TRGS: Die Unterweisung der Beschäftigten/die „Arbeitsmedizinische Pflicht-Vorsorge“

4.2. Die Umsetzung der „Gefährdungsanalyse der Gefahrstoffe im Betrieb“ (R. Barth)

4.3. Das „Erste-Hilfe-Management“: Erstversorgung bei Unfällen mit/bei Exposition zu Gefahrstoffen (N.N.) 
– Kontamination/Verletzung/inhalativ/ingestiv/thermisch/elektrisch 
– von Haut, Haaren, Augen und dem Gehör 
– der Bronchien und Lunge 
– des Magen-Darm-Traktes 

5. Die „Aushangpflichtigen Gesetze“ (T. Teuscher)
Das AGG, die DGUV-Vorschrift 1, das ArbZG, das ArbGG-§61 b, das MuSchG, Das JArbSchG, die Strahlenschutz VO (StrlSchV, die Druckluft VO (DrLVO) und weitere.

6. Das System der Sozialversicherung: Der Rentenversicherungsträger (K. Laudien)
Rehabilitation aus betrieblicher/betriebsärztlicher Sicht. (K. Laudien) 
– Zugangswege zur Rehabilitation/Leistung zur Teilhabe 
– medizinische und berufliche Rehabilitation 
– die stationären und teilstationären REHA-Verfahren 
– die Mitwirkung des Betriebsarztes und des Assistenz-Personal bei REHA-Antrag

7. Die „Betriebliche Wiedereingliederung“ (W. Scherrenbacher, N.N.)

7.a. Die Rolle der „Arbeitseinsatzlenkung und des Disability – Managers in einem Produktionsbetrieb (N.N.)

7.b. Die spezifische Umsetzung der FELM-Methode unter Beachtung der Arbeitsschwere/Körperhaltung und der Zykluszeit/des „individuellen AP-Updating (N.N.) 

7.c. Die Umsetzung des „Hamburger Modells“ oder analoger WE-Modelle und die „Organisation des BEM-Verfahrens“ (W. Scherrenbacher)

7.e. Möglichkeiten und Grenzen der Krankenstands-Senkung (W. Scherrenbacher)

8. Die besondere Herausforderung an den „Betriebsärztlichen Betreuungsauftrag“ (L. Bieser, M. Marquart)

8.a. Was muss der Betriebsarzt beachten/das betriebsärztliche Personal wissen (L. Bieser) 
– der ältere Mitarbeiter 
– der chronisch kranke Mitarbeiter 
– der leistungseingeschränkte Mitarbeiter 
– der wenig gut qualifizierte Mitarbeiter 
– die Unterstützung bei der Umsetzung des „Vielfalt/Diversity-Anspruches“ im betrieblichen Miteinander

8.b. Was muss der Betriebsarzt beachten/das betriebsärztliche Personal wissen (L. Bieser) 
– die schwangere Person 
– der/die Auszubildende 

8.c. Was muss der Betriebsarzt beachten/das betriebsärztliche Personal wissen (M. Marquart) 
– der/die junge Beschäftigte/sein/ihr „geschlechtsspezifisches Risikoverhalten“ 

9. Aus der „Betriebsärztlichen Praxis“. (N.N., W. Scherrenbacher)

9.a. Die praktische Umsetzung 
– des betrieblichen Hautschutzplanes (N.N.) 
– des betrieblichen Hygieneplanes (N.N.) 
– der Lärmvorsorge nach G-20

9.b. EKG/Ergometrie-Beurteilung: Worauf muss geachtet werden (W. Scherrenbacher) 

9.c. Feststellung der Tropentauglichkeit (W. Scherrenbacher) 

10. Betriebsbegehung (W. Scherrenbacher)
(bei der Kurs-Planung sind die Corona-Kontaktbeschränkungen der vorgesehenen Betriebe noch in Kraft) 

11. Wissensnachweis

12. Einzelfallbesprechung auf Wunsch (W. Scherrenbacher)

Kommende Starttermine

1 verfügbarer Starttermin

14 Mai, 2024

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