Rechte und Pflichten für Personen mit Prokura
TAE - Technische Akademie Esslingen e.V.Beschreibung
Die Prokura ist eine weitgehende handelsrechtliche Vertretungsmacht, deren Erteilung sich unmittelbar auf die Organisation sowie auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens auswirken kann. Um die damit verbundenen Chancen und Risiken bewerten zu können, ist die Kenntnis der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Arbeit des Prokuristen unverzichtbar.
Anhand von bedarfsorientierten Beispielen aus der Praxis werden Ihnen Formen, Umfang und Grenzen der Prokura, Rechte und Pflichten, die aus handels- und arbeitsrechtlicher Sicht mit der Position des Prokuristen verbunden sind, sowie Haftungsrisiken und Strategien zur Vermeidung von Haftung näher gebracht. Sie erwerben gesicherte Kenntnisse Ihrer Rechte und Pflichten, um unternehmerische Chancen und Risiken rechtzeitig zu identifizieren und entsprechend handeln zu können.
Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an aktive und angehende Prokuristen. Außerdem sind Geschäftsführer und Inhaber von Unternehmen angesprochen, die Prokura erteilen wollen oder erteilt haben und sich mit den Rechten und Pflichten sowie mit den daraus folgenden Konsequenzen vertraut machen möchten.
Dienstag, 6. Februar 2024
9.00 bis 12.15 und 13.45 bis 17.00 Uhr
1. Die handelsrechtliche Stellung des Prokuristen
– Grundlagen: Inhalt und Zweck der Prokura
– Stellvertretungsrecht des BGB
– Formen der Prokura und Abgrenzung zu anderen handelsrechtlichen Vollmachten
– Erteilung der Prokura/Eintragung der Prokura im Handelsregister
– Umfang, Grenzen und Beschränkungen der Prokura
– rechtsgeschäftliche Beschränkungen der Prokura
– Haftung des Prokuristen im Innen- und Außenverhältnis
– Widerruf und Erlöschen der Prokura
– internationales Privatrecht und Prokura
2. Die arbeitsrechtliche Stellung des Prokuristen
– der Prokurist als leitender Angestellter im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes
– der leitende Angestellte im Sinne des Sprecherausschussgesetzes
– der leitende Angestellte im Sinne des Mitbestimmungsgesetzes
– der leitende Angestellte nach dem Kündigungsschutzgesetz
– Anwendung von Tarifverträgen auf den Prokuristen
– Haftung des Prokuristen im Verhältnis zum Arbeitgeber
– vom Prokuristen zum Geschäftsführer
– die sozialversicherungsrechtliche Stellung des Prokuristen
– Wettbewerbsverbote des Prokuristen
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