Rechte und Pflichten von Prokuristen
TAE - Technische Akademie Esslingen e.V.Beschreibung
Die Prokura ermächtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen eines Handelsgewerbes. Die Prokura bezeichnet insoweit die umfassende handelsrechtliche Vertretungsmacht. Außerhalb der Vorstands- und Geschäftsführungsebene übernehmen Prokuristen und Geschäftsleiter bedeutende Aufgaben für das Unternehmen und erhalten hierzu weitreichende Kompetenzen. Ihr Handeln hat damit großen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und vor allem in haftungsrechtlicher Sicht erhebliche Konsequenzen.
Das Seminar gibt einen Überblick über die Begründung und Aufhebung dieser rechtlichen Stellung und die mit der Funktion verbundenen Rechte und Pflichten im Außen- wie im Innenverhältnis. Im Fokus stehen besonders die sich dabei für die Verantwortungsträger ergebenden unterschiedlichen Haftungsfragen, sowohl nach außen als auch im Innenrechtsverhältnis, sowie weitere arbeitsrechtliche Aspekte.
– Manager oder Leitende Angestellte, die vor kurzem Prokura erhalten haben oder demnächst erhalten sollen – Prokuristen und Geschäfts(feld)leiter unterhalb der Geschäftsführungs-/Vorstandsebene, die sich auf den neuesten Stand des Rechtswissens zur Funktion bringen wollen – Unternehmer, Geschäftsführer und Personalleiter, die Prokuren und entsprechende Befugnisse erteilen und über die Tragweite informiert sein wollen
Mittwoch, 18. Oktober 2023
9.00 bis 12.15 und 13.45 bis 17.00 Uhr
A. Der Prokurist/Geschäftsleiter im Außenrechtsverhältnis (Dr. E. Kießling)
1. Rechte und Pflichten des Prokuristen im Unternehmen
– Befugnisse des Prokuristen – das rechtliche Können nach außen
– die Stellung zum Unternehmen sowie zu anderen Führungskräften und Organen
– die grundlegende Ausgestaltung der Prokura (Handelsrecht)
– Anforderungen an den Prokuristen
2. Die Vollmachten des Prokuristen
– Arten der Prokura: Einzel-, Gesamtprokura, echte und unechte Prokura, gemischte Prokura, Niederlassungsprokura, Prokura in Personen- und Kapitalgesellschaften
– Beschränkungen und Erweiterungen der Prokura, Abgrenzung zu anderen Geschäftsleitern und Handelsvollmachten
– gerichtliche und außergerichtliche Handlungen des Prokuristen
3. Beginn und Ende der Prokura
– Begründung der Rechtsstellung – Erteilung der Prokura
– Entzug, Aufgabe und Löschung der Prokura
4. Haftung: die Außenhaftung des Prokuristen und des Geschäftsleiters
– Eigenhaftung des Prokuristen/Geschäftsleiters
– Haftung als „faktischer Geschäftsführer“
Donnerstag, 19. Oktober 2023
9.00 bis 12.15 und 13.45 bis 17.00 Uhr
B. Der Prokurist/Geschäftsleiter im Innenrechtsverhältnis (Arbeitsrechtliche Aspekte) (Dr. T. Fabel)
1. Vertrag und Vertragsstatus
– Arbeitsverhältnis und Stellung als Leitender Angestellter?
– Definition des Leitenden Angestellten
– Aufgaben und Nebentätigkeiten
– Vertretung in Personalangelegenheiten
– Wettbewerbsverbote während und nach Beendigung des Vertrags
– besondere Aufgaben (Notgeschäftsführer, Prozessvertreter)
– Kündigungsrecht und Kündigungsschutz
2. Haftung: Die Innenhaftung des Prokuristen und des Geschäftsleiters
– Pflichten
– Anwendung der Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung, Haftungsbegrenzungen
– Versicherbarkeit von Haftungsrisiken (D&O-Versicherung)
3. Die Prokura beim Betriebsübergang
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