Beschreibung
Alle genehmigungspflichtigen Vorhaben werden nach ihren Umweltauswirkungen überprüft – sei es nach Naturschutzrecht, sonstigem Umweltfachrecht (insbes. Boden, Wasser, Immissionen) oder umfassend im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). In den erforderlichen umweltrechtlichen Fachbeiträgen werden neben der Ermittlung der Umweltauswirkungen auch Maßnahmen erarbeitet, mit denen mögliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, vermindert oder ausgeglichen werden können. Die zuständigen Behörden nehmen die für geeignet und erforderlich eingestuften Maßnahmen als Auflagen in die Genehmigungsbescheide auf. Dann ist es am Vorhabensträger, die Auflagen einzuhalten.
Die Realität zeigt jedoch zu oft, dass die gesetzlichen Umweltvorschriften, Normen und Regelwerke sowie die festgelegten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen auf der Baustelle weder eingehalten noch kontrolliert werden und so unbemerkt Umweltschäden entstehen können. Hier setzt die Umweltbaubegleitung (UBB) an. Insbesondere bei größeren und komplexeren Projekten oder bei Projekten in empfindlichen Gebieten werden daher von der zuständigen Behörde bei der Genehmigung umweltspezifische Baubegleitungen vorgeschrieben. Diese können sich auf fachspezifische Umweltbaubegleitungen wie bspw. ökologische, bodenkundliche, wasserwirtschaftliche oder archäologische Baubegleitungen beziehen oder eine Fachresort übergreifende Umweltbaubegleitung umfassen.
Durch die Weiterbildung mit integrierter Vor-Ort-Begehung soll die Befähigung erlangt werden, eine Umweltbaubegleitung auszuschreiben, zu koordinieren oder selbst durchzuführen. Ziele und Nutzen der Weiterbildung im Einzelnen:
- Sensibilisierung der Teilnehmer und Teilnehmerinnen für das Thema Umweltauswirkungen bei der Bauausführung und das Vermeidungsgebot.
- Erlernen der grundlegenden Wirkungszusammenhänge zwischen einem Vorhaben und der Umwelt.
- Verschaffen eines Überblicks über die wichtigsten Umweltprüfverfahren und umweltrechtlichen Fachbeiträge bei Vorhabengenehmigungen.
- Schärfung des Leseverständnisses und einer sachgerechten Interpretation der Ergebnisse der umweltrechtlichen Fachbeiträge und des Genehmigungsbescheids.
- Kennenlernen des grundsätzlichen Ablaufes einer Umweltbaubegleitung.
- Vermittlung der Qualifikationsvoraussetzungen und Möglichkeiten der Vergütung umweltbaubegleitender Leistungen.
- Übung im Umgang mit den fachlichen und rechtlichen Schutzgutanforderungen an die Vermeidung und Verminderung möglicher Umweltschäden, u.a. durch das Kennenlernen von Praxisbeispielen.
Hinweis
Das Seminar ist gemäß der Fortbildungsordnung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg und der Ingenieurkammer-Bau NRW anerkannt.
Das Seminar ist im Sinne der Fort- und Weiterbildungsverordnung der Architektenkammer NRW für die Fachrichtungen Architektur/Innenarchitektur/Landschaftsarchitektur/Stadtplanung mit 12 Unterrichtseinheiten anerkannt.
Ingenieure, Architekten, Landschaftsplaner und Umweltgutachter sowie Unternehmen im Bereich Garten- und Landschaftsbau, Hoch- und Tiefbau, Straßenbau, Ingenieurbau, Verkehrsbetriebe, Netzausbauunternehmen sowie öffentliche Auftraggeber wie Behördenvertreter, Umwelt-, Planungs-, Zulassungs- und Überwachungsbehörden.
Dienstag, 5. November 2024
09.00 – 10.30 Uhr
Grundsätze der umweltrechtlichen Genehmigungsplanung
10.30 – 10.45 Uhr
Kaffeepause
10.45 – 12.15 Uhr
Grundsätze und Beispiele der Umweltbaubegleitung
12.15 – 13.15 Uhr
Mittagspause
13.15 – 14.45 Uhr
Bearbeitung einer Anwendungsaufgabe – Teil 1
Vorstellung eines Anwendungsbeispiels zur ökologischen Baubegleitung (ÖBB) mit gemeinsamer Erarbeitung der erforderlichen Arbeitsschritte einer ÖBB.
14.45 – 15.00 Uhr
Kaffeepause
15.00 – 16.30 Uhr
Bearbeitung einer Anwendungsaufgabe – Teil 2
– Fortsetzung des Anwendungsbeispiels
– Diskussion der Ergebnisse
Mittwoch, 6. November 2024
09.00 – 10.30 Uhr
Vorstellung eines realisierten Infrastrukturvorhabens und Vorbereitung der Vor-Ort-Besichtigung
– Einführung in das Planungs- und Genehmigungsverfahren und Vorstellung der umweltrechtlichen Genehmigungsunterlagen:
> Umweltverträglichkeitsstudie, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) und Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP).
> Vorstellung der ökologischen Baubegleitung (OBB) und der Schnittstellen zu den betroffenen Schutzgütern.
10.30 – 10.45 Uhr
Kaffeepause
10.45 – 11.45 Uhr
Fahrt zur Vor-Ort-Besichtigung mit ÖPNV oder individuell
11.45 – 14.45 Uhr
Vor-Ort-Besichtigung Infrastrukturprojekt
14.45 Uhr
Ende der Veranstaltung
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