Praxis des Arbeitsrechts für Personalmanager und Führungskräfte

TAW e.V.

Praxis des Arbeitsrechts für Personalmanager und Führungskräfte

Praxis des Arbeitsrechts für Personalmanager und Führungskräfte

Ziel

Der Lehrgang Praxis des Arbeitsrechts bietet Nicht-Fachleuten die Möglichkeit, sich berufsbegleitend eine systematische Einführung in das Arbeitsrecht, seine aktuellen Fragestellungen und die neueste Rechtsprechung zu verschaffen. Sie lernen in unserem Lehrgang, arbeitsrechtliche Probleme zu erkennen, richtig zu beurteilen aber auch zu entscheiden, wann externer juristischer Rat benötigt wird. Diese Kenntnisse erleichtern Ihnen Ihre Tätigkeit in der Personalabteilung bzw. als Führungskraft und sorgen für die rechtssichere Durchführung von Personalmaßnahmen. Damit wird der faire Umgang mit Mitarbeitern und dem Betriebsrat gesichert, der gute Ruf eines Unternehmens ausgebaut und zugleich das Kostenrisiko im Falle eines Gerichtsprozesses minimiert. Verschaffen Sie sich bei uns das arbeitsrechtliche Anwenderwissen, um die im betrieblichen Alltag auftretenden Praxisherausforderungen kompetent und fehlerfrei zu bewältigen.
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Zielgruppe/Voraussetzungen

- Mitarbeiter/innen im Personalbereich: Personalleiter, HR Business Partner, Personalreferenten, Leiter Personalentwicklung, usw. - Führungskräfte und Mitarbeiter/innen mit Personalverantwortung

Inhalte / Module

  • Grundlagen des Arbeitsrechts
  • Rechtsquellen: Grundgesetz, Gesetze und Verordnungen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Rangregeln für die Lösung der Konkurrenz zwischen mehreren Rechtsquellen
  • Grundbegriffe: Abgrenzung des Arbeitnehmers zum freien Mitarbeiter, leitende Angestellte, arbeitnehmerähnliche Personen, Telearbeit, Leiharbeit, neue Formen im Zeitalter der Digitalisierung
  • Arbeitsvertragsrecht
  • Anbahnung des Arbeitsvertrags:
    Diskriminierungsverbote bei Stellenausschreibungen, ärztl. Einstellungsuntersuchungen, psychologische Tests, Fragerechte und Offenbarungspflichten
  • Abschluss des Arbeitsvertrags
  • Pflichten des Arbeitnehmers: Arbeitspflicht, Nichterfüllung - Schlechtleistung; Befreiung von der Arbeitspflicht, Haftung des Arbeitnehmers, Mankohaftung
  • Pflichten des Arbeitgebers:
    Vergütungszahlung, Mindestlohn, Sonderzahlungen, Ausgleichsquittung, Lohnzahlung bei Krankheit, Erholungsurlaub, Verletzung der Arbeitgeberpflichten
  • Teilzeitbeschäftigung
  • Teilzeit nach dem TzBfG:
    Diskriminierungsverbot, Rückkehr zur Vollzeit, Brückenteilzeit, Abrufarbeit und Arbeitsplatzteilung
  • Teilzeit während der Elternzeit:
    Fortsetzung der bisherigen Teilzeit während der Elternteilzeit, Ablehnung des Teilzeitantrags durch den Arbeitgeber
  • Befristung:
  • nach § 14 TzBfG: Sachgrundlose Befristungen und Sachgrundbefristungen, Folgen unwirksamer Befristung, Doppelbefristung, Entfristungsklage
  • nach § 21 BEEG
  • nach WissZeitVG
  • nach PflegeZG
  • Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Aufhebungsvertrag: steuerrechtliche Behandlung von Abfindungen, sozialversicherungssrechtliche Folgen, Aufklärungspflichten des Arbeitgebers, Anfechtbarkeit
  • Kündigung: Kündigungserklärung, Form der Kündigung, Änderungskündigung und Versetzung
  • Außerordentliche (fristlose) Kündigung: Wichtiger Grund, Zwei-Wochen-Frist
  • Ordentliche Kündigung: Kündigungsfristen und Voraussetzungen des KSchG
  • Kündigungsschutz außerhalb des KSchG
  • Kündigungsschutz nach dem KSchG: betriebsbedingte, personenbedingte, verhaltensbedingte Kündigung; krankheitsbedingte Kündigung, betriebliches Wiedereingliederungsmanagement, Abmahnung, soziale Auswahl
  • Kündigungsschutz besonderer Personengruppen
  • Mutterschaft:
    Gechützter Personenkreis, Dauer des Kündigungsverbots, Ausnahme vom Kündigungsverbot, Elternzeit
  • Schwerbehinderte Menschen: Geschützter Personenkreis, gleichgestellte behinderte Menschen, Umdeutung, Klagefrist
  • Pflegezeit
  • Berufsausbildungsverhältnis: Aufhebungsvertrag, Kündigung, Schadensersatz, Weiterarbeit
  • Betriebsverfassung
  • Übersicht über die Beteiligungsrechte:
    Mitbestimmungsrechte im engeren Sinne, Zustimmungs- und Anhörungsrechte des Betriebsrats, Sicherung der Beteiligungsrechte, Unterlassungsanspruch des Betriebsrats
  • Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten:
    die einzelnen Mitbestimmungsrechte: Flexible Arbeitszeit, Kurzarbeit, Überstunden, Arbeitssicherheit, Lohngestaltung, etc.

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TAW – Der Partner auf Ihrem beruflichen Weg

„Erfolg besteht darin, dass man genau die Fähigkeiten hat, die im Moment gefragt sind“

Das Zitat von Henry Ford ist heute aktueller denn je: In Zeiten von New Work, Digitalisierung & Co. müssen sich Unternehmen und Mitarbeiter stetig weiterentwickeln, um auch in Zukunft erfolgreich zu sein. Die TAW will Sie, Ihr Unternehmen oder Team dabei unterstützen – mit Bildungsangeboten, die Sie langfristig weiterbringen.

Als einer der größten Anbieter für berufliche Weiterbildungen qualifizieren sie seit über 70 Jahren Menschen in bildungsrelevanten Themenbereichen. Die TAW bietet Ihnen Weiterbildungen für jede Karrierestufe. Die TAW unterstützt Sie und Ihr Unternehmen beim Kompetenzausbau mit Hingabe und Herzblut.

DAS ANGEBOT

Bildungsrelevante Themen für jede Karrierestufe

Die TAW qualifiziert Sie für neue berufliche Herausforderungen. Vom soliden Grundlagenwissen für Einsteiger bis hin zu digitalen Skills für Team-Leader und Fachkräfte – mit den Veranstaltungen aus insgesamt neun Themengebieten finden Sie genau die Fortbildung, die Sie suchen.

DIE PHILOSOPHIE

Anspruch als Ihr Weiterbildungspartner

Die TAW steht für das, was sie ausmacht und bestimmt den Umgang mit den Kollegen, Kunden und Partnern. Verantwortung, Qualität und Innovation liegen der TAW dabei besonders am Herzen. In all diesen Bereichen streben sie stets nach Fortschritt, um Sie als starker Partner auf Ihrem beruflichen Weg zu begleiten.

Die TAW übernimmt Verantwortung

Als Verein steht bei der TAW das Gemeinwohl an erster Stelle. Daher unterstützen sie Menschen bei ihrer persönlichen Weiterentwicklung und befähigen sie als starker Partner zu nachhaltigem Erfolg.

Die TAW fördert Innovation

Die TAW bringt Sie stets auf den neuesten Stand – mit modernen Methoden und relevanten Themen. Dank des kontinuierlichen Austauschs mit Forschung und Wissenschaft erkennen sie früh neue Trends, entwickeln neuartige Produkte und unterstützen damit den Fortschritt in Wissenschaft, Verwaltung und Wirtschaft.

Die TAW bietet Qualität

Die TAW optimiert regelmäßig ihr Angebot in einem engen Dialog mit ihren Kunden. So garantieren sie relevante, bedarfsgerechte und moderne Weiterbildungsangebote.

Die GESCHICHTE

70 Jahre Erfahrung in der Weiterbildung

1948 als gemeinnütziger Verein in Wuppertal gegründet, war es damals das Ziel, Menschen in technischen Berufen auf den neuesten Stand zu bringen. Schnell erhielten sie großen Zulauf und gewannen auch überregional an Bedeutung. Seitdem dehnt die TAW ihre Erreichbarkeit und ihr Weiterbildungsangebot kontinuierlich aus. Neben dem Themenbereich Technik bieten sie heute Schulungen, Seminare und Studiengänge in neun interdisziplinären Themenfeldern – und das deutschlandweit!

DAS TEAM

Die Spezialisten für Deinen Erfolg

Alle Mitarbeiter arbeiten täglich deutschlandweit mit Herzblut daran, das Weiterbildungsangebot für Sie zu optimieren. Die TAW ist ein Team aus kompetenten Experten, die ihre Kreativität und Erfahrung nutzen, um gemeinsam mit Ihnen Ihren beruflichen Weg sinnvoll zu gestalten.

DIE STANDORTE

Immer da, wo die Kunden sind

Die TAW bietet Veranstaltungen deutschlandweit in festen und wechselnden Veranstaltungsorten sowie in fünf regionalen Weiterbildungszentren und digital an. Neben dem Hauptstandort in Wuppertal sind die Mitarbeiter in den Weiterbildungszentren in Altdorf, Bochum, Cottbus und Wildau bei Berlin vertreten.

Die TAW freut uns auf Ihren Besuch in einem ihrer Standorte!

TAW e.V. - Alle Kurse

Kontaktinformation TAW e.V.

TAW e.V.

Hubertusallee 18
42117 Wuppertal

 Telefonnummer anzeigen
www.taw.de

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