Aktualisierung - Strahlenschutzkurs für OP-Personal Aktualisierungskurs für medizinisches Personal für den Umgang mit Röntgenein

Dauer
Dauer 1 Tag: 08.30 - 13.30 Uhr
Webseite des Anbieters
Sprache
Deutsch
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Deutsch
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Beschreibung

Stand der Technik im Strahlenschutz
Neue Entwicklungen der Gerätetechnik
Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Qualitätssicherung
Erfahrungen der ärztlichen Stelle
Geänderte Rechtsvorschriften und Empfehlungen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Möchten Sie mehr über diese Weiterbildung erfahren?

Voraussetzung

Erfolgreich absolvierter Kurs zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz in der Heilkunde für Personen, die ausschließlich einfache Röntgeneinrichtungen auf direkte Anweisung des anwesenden Arztes bedienen (sog- OP-Personal)

Nutzen

Der Aktualisierungskurs dient der benötigten Auffrischung der Strahlenschutzkenntnisse gemäß der Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“. Ohne diese Aktualisierung des Strahlenschutzkurses für OP-Personal ist es diesem nicht mehr gestattet, mit Röntgeneinrichtungen umzugehen. Diese Kenntnisse müssen spätestens nach fünf Jahren wieder aktualisiert werden.

Der Aktualisierungskurs richtet sich an medizinisches Personal, das unter unmittelbarer Aufsicht und Verantwortung des fachkundigen Arztes, Röntgenuntersuchungen im Rahmen einer Operation oder Intervention, durchführt. Sie lernen in diesem Strahlenschutzkurs für OP-Personal die neuesten gesetzlichen und technischen Änderungen im Umgang mit medizinischen Röntgeneinrichtungen kennen. Für die Anwendung und Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen dient das aktuelle Strahlenschutzgesetz (StrSchG), die aktuelle Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und die entsprechenden im medizinischen Bereich geltenden Richtlinien (QS-RL, FK-RL etc). Sie sind dadurch in der Lage, die neuesten Anforderungen und Erkenntnisse im medizinischen Bereich umzusetzen.

Durch die erfolgreiche Teilnahme (Anwesenheitspflicht und Prüfung) dieses Aktualisierungskurses können Sie nachweisen, dass Sie die im StrlSchG und der StrlSchV geforderten Kenntnisse in Strahlenschutz erhalten und dürfen damit weiterhin Röntgenstrahlung unter ärztlicher Aufsicht am Menschen anwenden.

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