DGUV 70 Lehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen Nachweis der Befähigung zur Prüfung von Fahrzeugen gemäß DGUV V 7
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
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Dauer 1 9: 09.00 - 16.30 Uhr
470 EUR zzgl. MwSt.
Deutsch
Kurse
Starttermine
Bremen
470 EUR
24.08.2023
Bielefeld
470 EUR
17.11.2023
Online-Kurs / Fernlehrgang
470 EUR
02.06.2023
Online-Kurs / Fernlehrgang
470 EUR
08.09.2023
DGUV 70 Lehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen Nachweis der Befähigung zur Prüfung von Fahrzeugen gemäß DGUV V 7
Alle verfügbaren Kurstermine
Kurse in Bremen
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24.08.2023
470 EUR
Deutsch
Präsenzkurs / vor Ort
Kurse in Bielefeld
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Durchführungsform
17.11.2023
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Deutsch
Präsenzkurs / vor Ort
Online-Kurs / Fernlehrgang
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02.06.2023
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Online-Kurs / Fernlehrgang
08.09.2023
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Deutsch
Online-Kurs / Fernlehrgang
06.11.2023
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Deutsch
Online-Kurs / Fernlehrgang
Bremen
(Deutsch)
470 EUR
Beginn: 24.08.2023
Bielefeld
(Deutsch)
470 EUR
Beginn: 17.11.2023
Online-Kurs / Fernlehrgang
(Deutsch)
470 EUR
Beginn: 02.06.2023
Online-Kurs / Fernlehrgang
(Deutsch)
470 EUR
Beginn: 08.09.2023
Online-Kurs / Fernlehrgang
(Deutsch)
470 EUR
Beginn: 06.11.2023
Beschreibung
- Rechtliche Grundlagen: Gesetze und Vorschriften
- Befähigte Person gemäß TRBS 1203: Allgemeine Anforderungen an befähigte Personen
- DGUV Vorschrift 70 - Fahrzeuge
- DGUV Grundsatz 314-003 - Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige
- Pflichten der regelmäßigen Prüfung
- Verantwortung und Haftung
- Theoretische Einweisung in die Prüfung von Fahrzeugen
- Festlegung der Prüffristen
- Bau und Ausrüstung von Fahrzeugen
- Mängel an Fahrzeugen
- Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Prüfung
- Durchführung einer Inspektion in der Praxis
- Erfolgskontrolle
- Befähigte Person gemäß TRBS 1203: Allgemeine Anforderungen an befähigte Personen
- DGUV Vorschrift 70 - Fahrzeuge
- DGUV Grundsatz 314-003 - Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige
- Pflichten der regelmäßigen Prüfung
- Verantwortung und Haftung
- Theoretische Einweisung in die Prüfung von Fahrzeugen
- Festlegung der Prüffristen
- Bau und Ausrüstung von Fahrzeugen
- Mängel an Fahrzeugen
- Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Prüfung
- Durchführung einer Inspektion in der Praxis
- Erfolgskontrolle
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Voraussetzung
Nutzen
Gemäß § 57 DGUV V 70 (DGUV Grundsatz 305-002 Einsatzfahrzeuge) hat ein Unternehmen Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen bzw. eine Sachkundige auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Diese Person muss aufgrund ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit entsprechende Arbeitsmittel prüfen, warten und ggf. instand setzen dürfen.
Befähigte Personen zur Prüfung von Fahrzeugen nach DGUV V 70 (DGUV Grundsatz 305-002 Einsatzfahrzeuge) stellen sicher, dass sich die Fahrzeuge in einem betriebssicheren Zustand befinden und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind. Zusätzlich müssen diese Personen Führerscheinkontrollen sowie Fahrerschulungen durchführen.
Legen Sie mit unserem DGUV-Lehrgang die Grundlagen, um UVV-Sachkundige bzw. UVV-Sachkundiger zu werden. Wir erklären Ihnen die Anforderungen der DGUV V 70 und geben praxisnahe Einblicke in den Betrieb und die Prüfung betrieblicher Fahrzeuge.
Eine Checkliste zur UVV-Prüfung hilft Ihnen dabei, die Prüfung gemäß der DGUV Vorschrift 70 durchzuführen.
Arbeitgeber kommen mit dem Bestellen der befähigten Person ihrer Pflicht nach, die Verkehrs- und Arbeitssicherheit ihrer gewerblich genutzten Fahrzeuge nachzuweisen.
Die DGUV Vorschrift 70 gilt für alle Fahrzeuge, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten zur Verfügung stellt.
Hinweis: Laut § 1 Abs. 2 Nr. 12 DGUV Vorschrift 70 gilt für dienstlich oder geschäftlich genutzte Privatfahrzeuge die DGUV Vorschrift 70 nicht.
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22525 Hamburg
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