Exportkontrolle Seminar: Exportkontrollbeauftragte - kein Export ohne Exportkontrolle Grundlagen der Exportkontrolle - aktuelles

TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG, in Hamburg (+1 Standorte)
Dauer
Dauer 2 16: 09.00 - 16.30 Uhr
Webseite des Anbieters
Sprache
Deutsch
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Deutsch
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Beschreibung

• Ziele und Mittel der Exportkontrolle

• Embargos und weitere Verbote

• Prüfen der Waren auf Ausfuhrgenehmigungspflichten

• Arten der Ausfuhrgenehmigung

• Antragsverfahren beim BAFA

• Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr

• Zugelassener Ausführer werden und bleiben

• Außenwirtschaftsprüfung

• Strafrechtliche Folgen illegaler Exporte
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Voraussetzung

Es sind keine Voraussetzungen notwendig.

Nutzen

In unserem Seminar Exportkontrolle erhalten Sie einen praxisorientierten Überblick über die Grundlagen der Exportkontrolle, das aktuelle Exportkontroll- und Außenwirtschaftsrecht sowie die interne Organisation und die damit verbundenen Prozessabläufe. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Güterklassifizierung und dem Personenscreening.

In Unternehmen der Exportwirtschaft spielt eine funktionierende innerbetriebliche Exportkontrolle eine immer wichtigere Rolle. Der Überprüfung der außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften unter der Fragestellung, was an wen, wohin und zu welchem Zweck geliefert wird, wird dabei besondere Aufmerksamkeit geschenkt.
Verantwortlich dafür sind sowohl die Geschäftsführung als auch die Exportkontrollbeauftragten. Diese müssen sicherstellen, dass die Vorschriften des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie der Dual-Use-Verordnung eingehalten werden.

Da es ohne ordnungsgemäße Kontrolle keinen internationalen Handel gibt, bringen wir Sie in diesem Seminar zur Exportkontrolle auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung und machen Sie mit folgenden Inhalten der Exportkontrolle vertraut:

- Ausfuhrgenehmigungspflichten,
- Antragsverfahren BAFA,
- Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr,
- Außenwirtschaftsprüfung,
- strafrechtliche Folgen illegaler Ausfuhren.

In diesem Seminar lernen Sie, alle Anfragen und die daraus resultierenden Angebote genau zu prüfen. Die zentrale Frage lautet dabei häufig: „Gibt es Beschränkungen, Genehmigungspflichten oder Verbote?“ Dies betrifft nicht nur Waren und Ersatzteile, sondern auch Software, Technologien und Datensätze und gilt sowohl für versandte Waren als auch für Daten, die Sie zum Download zur Verfügung stellen.

Identifizieren Sie künftig rechtzeitig gelistete, also verbotene Empfängerinnen und Empfänger, Händlerinnen und Händler, Kundinnen und Kunden sowie Banken und vermeiden Sie Verstöße. Denn im schlimmsten Fall drohen Ihnen als Geschäftsführerin bzw. Geschäftsführer oder leitende Angestellte bzw. leitender Angestellter Freiheits- und Geldstrafen, Bußgelder sowie die Einziehung unberechtigter Ausfuhrerlöse.


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