Fortbildung für Referenten gem. Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz §7, Abs.2, Modul 1 Fahrzeugtechnik Trainer
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Starttermine
Hamburg
465 EUR
28.09.2022
Greifswald
465 EUR
29.09.2022
Hamburg
465 EUR
03.12.2022
Fortbildung für Referenten gem. Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz §7, Abs.2, Modul 1 Fahrzeugtechnik Trainer
Alle verfügbaren Kurstermine
Kurse in Hamburg
Beginn
Preis
Sprache
Durchführungsform
28.09.2022
465 EUR
Deutsch
Präsenzkurs / vor Ort
03.12.2022
465 EUR
Deutsch
Präsenzkurs / vor Ort
Kurse in Greifswald
Beginn
Preis
Sprache
Durchführungsform
29.09.2022
465 EUR
Deutsch
Präsenzkurs / vor Ort
Hamburg
(Deutsch)
465 EUR
Beginn: 28.09.2022
Greifswald
(Deutsch)
465 EUR
Beginn: 29.09.2022
Hamburg
(Deutsch)
465 EUR
Beginn: 03.12.2022
Beschreibung
Der ständige Wandel der Technik stellt auch den Fachreferenten vor die Herausforderung, sich ständig mit den Neuerungen an seinem Arbeitsplatz und somit auch an seinem Ausbildungskonzept zu beschäftigen. So muss der Fachreferent in Bezug auf sein Können und Wissen immer auf dem Laufenden bleiben.
In §8 der Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung - BKrFQV), explizit das Ausbilder und Ausbilderinnen, die Unterricht im Sinne des § 2 Absatz 2 und des § 4 Absatz 2 durchführen, haben ihre Kenntnisse regelmäßig durch eine mindestens dreitägige Fortbildung, die alle Gebiete erfassen soll, die für diese berufliche Tätigkeit des Ausbilders oder der Ausbilderin von Bedeutung sind, zu aktualisieren. Die Fortbildung hat einen Gesamtumfang von mindestens 24 Unterrichtseinheiten und ist spätestens alle vier Jahre zu absolvieren. Der Unterricht im Sinne des § 2 Absatz 2 und des § 4 Absatz 2 darf nicht von Ausbildern oder Ausbilderinnen, die sich nicht regelmäßig fortbilden, durchgeführt werden.
In §8 der Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung - BKrFQV), explizit das Ausbilder und Ausbilderinnen, die Unterricht im Sinne des § 2 Absatz 2 und des § 4 Absatz 2 durchführen, haben ihre Kenntnisse regelmäßig durch eine mindestens dreitägige Fortbildung, die alle Gebiete erfassen soll, die für diese berufliche Tätigkeit des Ausbilders oder der Ausbilderin von Bedeutung sind, zu aktualisieren. Die Fortbildung hat einen Gesamtumfang von mindestens 24 Unterrichtseinheiten und ist spätestens alle vier Jahre zu absolvieren. Der Unterricht im Sinne des § 2 Absatz 2 und des § 4 Absatz 2 darf nicht von Ausbildern oder Ausbilderinnen, die sich nicht regelmäßig fortbilden, durchgeführt werden.
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Voraussetzung
- Erfahrungsaustausch
- Aktuelle Rechtsprechung
- Aktuelle Fahrzeugtechnik
- Fahrassistenzsysteme
- Praktische Umsetzung
- Methodik und Didaktik
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Kontaktinformation TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
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Große Bahnstraße 31
22525 Hamburg
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Das Berufsleben ist immer mehr von Veränderungen geprägt, neue Technologien halten stetig Einzug. Auch die Wünsche von Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind im Wandel. Berufliche Weiterbildung ist daher essentiell, um im Beruf auf Augenhöhe zu bleiben und selbstbestimmt arbeiten zu können....
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