Ladungssicherung - Fachtagung Vorbeugen durch Sorgfalt und Wissen

Dauer
Dauer : 09.30 - 17.15 Uhr
Webseite des Anbieters
Sprache
Deutsch
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Beschreibung

Nur ein kleiner Augenblick und schon ist es passiert: ein Unfall. Herumfliegende und schlecht gesicherte Ladungsteile werden zu lebensgefährlichen Geschossen und richten großen Schaden an. Laut Statistischem Bundesamt sind im Jahr 2020 537 Unfälle mit Personenschaden und 1.004 Unfälle mit Sachschaden auf unzureichend gesicherte Ladung zurückzuführen - haftbar sind dafür oft Verlader und Fahrer.

Um solchen Fällen vorzubeugen, laden wir Sie herzlich zu unserer Fachtaugng mit spannenden Präsentationen und Vorträgen zum Thema Ladungssicherung. Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen in ihren Vorträgen das Know-how, das Sie als Verlader oder Fahrer benötigen. So tragen Sie dazu bei, dass Schäden und Unfälle gar nicht erst entstehen. Denn eine Ladungssicherung kann und muss fachmännisch durchgeführt werden.

Dies hat der Gesetzgeber in den folgenden Gesetzen zur Ladungssicherung festgelegt:
- § 22 und § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) über Ladungssicherung und Ladeeinrichtungen;
- § 412 Handelsgesetzbuch (HGB) zur Gewährleistung der Beförderungssicherheit der gesamten Ladung.

Informieren Sie sich in unseren Vorträgen zur Ladungssicherung über essenzielle Verantwortlichkeiten.
Diese sind in den folgenden obergerichtlichen Grundsatzurteilen festgelegt:
- Urteil OLG Koblenz zur Fahrerverantwortlichkeit für Ladungssicherung;
- Urteil OLG Düsseldorf zur Halterverantwortlichkeit, ausreichend Ladungssicherungsmittel für den Fahrer bzw. die Fahrerin zur Verfügung zu stellen; die verwendeten Arbeitsmittel wie Spann- und Zurrgurte entscheiden darüber, wie sicher eine Ladungssicherung ist. Eine regelmäßige Prüfung dieser Arbeitsmittel ist deshalb vorgeschrieben.
- Urteil OLG Stuttgart zur Verladerverantwortlichkeit, dass sowohl Verlader bzw. Verladerin als auch Fahrer bzw. Fahrerin für die korrekte Ladungssicherung verantwortlich ist; für das verkehrssichere Verstauen der Ladung ist jedoch in erster Linie der Verlader zuständig; der Fahrer bzw. die Fahrerin muss abschließend prüfen. Bei Unfällen haften in den meisten Fällen beide.

Für die Gefahrgutbeförderung auf See gilt zusätzlich der CTU-Code (Cargo Transport Units) als Richtlinie für das Verpacken von Beförderungsmitteln.

Nehmen Sie bei unserer Fachtagung an interessanten Präsentationen zur Ladungssicherung teil und erfahren Sie mehr über die Verantwortlichkeiten und Aufgaben bei der Ladungssicherung. Sie sorgen mit diesem Wissen künftig für reibungslose Arbeitsabläufe.
Nutzen Sie zusätzlich die Pausen, um Ihre eigenen Erfahrungen mit geeigneten Arbeitsmitteln oder Arbeitsabläufen mit weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmern auszutauschen.
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