Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Umsetzung in der Praxis durch Hersteller, Zulieferer und Betreiber

TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG, in Hamburg (+12 Standorte)
Dauer
Dauer 1 Tag: 09.00 - 16.30 Uhr
Webseite des Anbieters
Sprache
Deutsch
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Deutsch
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Beschreibung

Wesentliche Inhalte der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in der betrieblichen Praxis

Was ist beim Umbau von bestehenden Maschinen/Anlagen zu beachten?

Richtlinien und Normen

Anwendung und Ausnahmen

Unvollständige Maschinen

Pflichten der Maschinenhersteller

Abgrenzung Konformitätserklärung zu Einbauerklärung

Geltungsbereich

Risikobeurteilung

Anforderungen an Schutzeinrichtungen

Betriebsanleitung und Technische Dokumentation

Montageanleitung für unvollständige Maschinen

CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung

Dokumentationsbevollmächtigter - Aufgaben und Pflichten

Rechtliche Konsequenzen für das Unternehmen und die verantwortlich Handelnden
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Voraussetzung

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.

Nutzen

Das Seminar vermittelt Ihnen praxisrelevante Kenntnisse über das Planen, Entwickeln, Bereitstellen und Verändern von Maschinen und Anlagen. Im Fokus der Schulung liegt dabei die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL). Unsere Referenten vermitteln Ihnen die theoretischen Inhalte der MRL im Seminar anhand vieler Beispiele. Dazu zählen die technischen Anforderungen an Maschinen, die Technische Dokumentation und Betriebsanleitung sowie das Konformitätsbewertungsverfahren und die Risikobeurteilung. Ein Überblick zu den haftungs- und strafrechtlichen Zusammenhängen mit der Darstellung einschlägiger Gerichtsurteile rundet das Seminar ab.

Alle der aktuellen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG unterliegenden und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erstmalig in Verkehr gebrachten oder in Betrieb genommenen Produkte müssen die aktuellen gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Sie müssen - mit Ausnahme unvollständiger Maschinen - die CE-Kennzeichnung tragen. Dies gilt somit auch für in den EWR importierte neue oder alte Maschinen.

Die MRL erfasst auch den Eigengebrauch und die wesentliche Veränderung von vorhandenen Maschinen und Anlagen. Zudem fordert die Betriebssicherheitsverordnung, dass neue Arbeitsmittel, die der MRL unterliegen, vom Arbeitgeber nur dann bereitgestellt werden dürfen, wenn sie alle Anforderungen der MRL erfüllen. Es sind deshalb nicht nur Zulieferer, Hersteller und Händler/Importeure, sondern auch Betreiber und Instandhalter angehalten, sich mit den gesetzlichen Anforderungen vertraut zu machen.

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Das Berufsleben ist immer mehr von Veränderungen geprägt, neue Technologien halten stetig Einzug. Auch die Wünsche von Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind im Wandel. Berufliche Weiterbildung ist daher essentiell, um im Beruf auf Augenhöhe zu bleiben und selbstbestimmt arbeiten zu können....

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