Seminar: Ihr Hinweisgebersystem - so gelingt die Umsetzung! Schritt für Schritt in die Hinweisgeberschutzgesetz-Umsetzung

TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG, Online-Kurs / Fernlehrgang
Dauer
Dauer 1 Tag: 09.00 - 16.30 Uhr
Webseite des Anbieters
Sprache
Deutsch
Dauer
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Deutsch
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Beschreibung

Projektplan für Ihr Hinweisgebersystem
- Was müssen Sie für die Implementierung des Hinweisgebersystems wissen?
- Welche rechtlichen Voraussetzungen sind zu erfüllen?
- Welche Anforderungen werden durch die EU-Whistleblower-Richtlinie definiert?
- Evtl. deutsches Gesetz zum Schutz der Hinweisgeber (wenn bei Seminarbeginn bereits
bekannt)
- Wie erstellen Sie einen Projektplan für die Umsetzung Ihres (digitalen) Hinweisgebersystems?

Datenschutz und Einbeziehung des Betriebsrates
- Datenschutz - Anforderungen aus EU-Richtlinie und DSGVO/BDSG
- Einbeziehung des Betriebsrates, Rechtsgrundlage
- Notwendige Inhalte für eine Betriebsvereinbarung

Kommunikation
- Kommunikation gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- Tone from the Top/Kommunikation durch die Geschäftsleitung
- Information über das Warum und die Datensicherheit
- Nutzen für das Unternehmen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Kommunikation an Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner
- Warum ein Hinweisgebersystem einführen und Nutzen für die Geschäftsbeziehung

Der richtige Umgang mit einem Hinweis
- Was tun, wenn ein Hinweis eingeht?
- Workflow definieren - wer tut was?
- Plausibilitätsprüfung
- Wer muss intern bei Sachverhaltsprüfungen einbezogen werden?
- Ab wann brauchen Sie Spezialistinnen und Spezialisten für die Ermittlungen?
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Voraussetzung

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Nutzen

Sie möchten ein (digitales) Hinweisgebersystem in Ihrem Unternehmen einführen? Wie Ihnen das einfach und rechtssicher gelingt, erklären wir im Seminar zum Hinweisgebersystem.

Dies ist laut EU-Richtlinie zum Schutz der Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen (EU-Whistleblower-Richtlinie, EU-Richtlinie 2019/1937) verpflichtend in Unternehmen sowie Kommunen mit über 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu implementieren.

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wurde am 16. Dezember 2022 im Deutschen Bundestag verabschiedet. Sobald die Zustimmung durch den Deutschen Bundesrat erfolgt, sieht das HinSchG die verpflichtende, sofortige Umsetzung einer internen Meldestelle zunächst für alle Unternehmen ab 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor. Diese Unternehmen haben ab Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundesrat noch 3 Monat Zeit für die Umsetzung, d. h. bis Mai 2023. Kleinere Unternehmen ab 50 Beschäftigten sind verpflichtet die Anforderungen des Gesetzes bis zum 17. Dezember 2023 zu erfüllen.

Ein Hinweisgebersystem ist ein wesentlicher Bestandteil eines Compliance-Management-Systems und eines der wichtigsten Frühwarnsysteme des Risikomanagements. Es unterstreicht die Konsequenz des gelebten Compliance-Management-Systems und schafft Vertrauen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie bei Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern, aber auch in der Öffentlichkeit.

Die EU-Richtlinie zum Schutz der Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen, die sogenannte EU-Whistleblower-Richtlinie, macht konkrete Vorgaben zum Aufbau eines Hinweisgebersystems und Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern. Es ist damit zu rechnen, dass diese EU-Whistleblower-Richtlinie in Kürze in ein deutsches Gesetz zum Schutz dieser Personen überführt wird.

In unserem Online-Seminar lernen Sie, alle entscheidenden Projektschritte für eine ordnungsgemäße Umsetzung und wirksame Einführung eines (digitalen) Hinweisgebersystems in Ihrem Unternehmen zu identifizieren. Unsere Referentinnen und Referenten geben Ihnen praktische Tipps zur sofortigen Umsetzung der gestellten Anforderungen. Sie lernen, wie Sie Akzeptanz für das Hinweisgebersystem unter Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schaffen und die Kommunikation mit Stakeholdern etablieren.

Nach diesem Seminar sind Sie in der Lage, einen für Ihr Unternehmen passenden Projektplan für die Einführung eines ressourcen- und budgetschonenden Hinweisgebersystems zu erstellen und Schritt für Schritt in Ihre Unternehmensabläufe und -prozesse zu integrieren. Als Beauftragter bzw. Beauftragte für die Meldestelle verfügen Sie über die notwendige Fachkunde für die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen.

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