WHG-Fortbildung für JGS- und Biogasanlagen Fortbildung für betrieblich Verantwortliche von WHG-Fachbetrieben und Anlagenbetreibe

TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG, in Hamburg (+4 Standorte)
Dauer
Dauer 1 Tag: 09.00 - 16.30 Uhr
Webseite des Anbieters
Sprache
Deutsch
Dauer
Dauer 1 Tag: 09.00 - 16.30 Uhr
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Deutsch
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Beschreibung

Kurzwiederholung von Grundlagen aus WHG und AwSV

Allgemeine technische Anforderungen gemäß AwSV, TRwS 792 und TRwS 793-1

Betreiberpflichten (u. a. Anzeigepflicht, Anlagendokumentation, Kontrolle der Dichtheit und Funktionsfähigkeit usw.)

Erstellen von Anlagendokumentationen, Merkblättern und Betriebsanweisungen (inkl. Beispielen)

Erstellen von aussagekräftigen Fachbetriebsdokumentationen (Errichterbescheinigungen, Prüfprotokolle, Einbauerklärungen usw.)

Notwendige Prüfung und deren Durchführung durch Sachverständige und Fachbetriebe

Umgang mit Biogasanlagen zur Vergärung von Gärsubstraten nichtlandwirtschaftlicher Herkunft, z. B. Schlachtabfälle, Stoffe aus der Lebensmittelherstellung, Klärschlämme, Essensreste usw.
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Voraussetzung

Grundwissen zur AwSV

Nutzen

Mit der Teilnahme an unserer WHG-Fortbildung für JGS- und Biogasanlagen bringen wir Sie auf den aktuellen Stand der in der AwSV festgelegten Anforderungen.

Die bundesweite Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) trat am 01.08.2017 in Kraft. Erstmals ergeben sich hieraus konkrete Anforderungen an WHG-Fachbetriebe für Tätigkeiten an JGS- und Biogasanlagen sowie besondere Pflichten für die Betreiber der genannten Anlagen.

Damit Sie den Anforderungen gerecht werden und diese fachgerecht an Ihren Anlagen umsetzen, erläutern wir Ihnen in dieser WHG-Weiterbildung Gesetze sowie Zusammenhänge und erklären Ihnen die Einstufung von JGS- und Biogasanlagen.

Unsere Referentinnen und Referenten stellen Ihnen zusätzlich den aktuellen Stand der Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) vor und gehen dabei speziell auf die Besonderheiten bei Arbeiten an Biogas- und JGS-Anlagen ein.

An praxisnahen Beispielen vermitteln wir Ihnen die Anforderungen und geben Ihnen Tipps für die Umsetzung in Ihrem Betrieb.

Mit dieser Veranstaltung kommen Sie der Fortbildungspflicht gemäß § 63 AwSV nach und verbessern Ihre Qualität als Fachbetrieb.

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Das Berufsleben ist immer mehr von Veränderungen geprägt, neue Technologien halten stetig Einzug. Auch die Wünsche von Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind im Wandel. Berufliche Weiterbildung ist daher essentiell, um im Beruf auf Augenhöhe zu bleiben und selbstbestimmt arbeiten zu können....

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