Betriebliches Eingliederungsmanagement und krankheitsbedingte Kündigung

Verlag Dashöfer GmbH
Übersicht
Beginn: 28.06.2023 Frankfurt a. M.
Präsenzkurs / vor Ort
760 EUR zzgl. MwSt.
Kurse

Beschreibung

Mittlerweile besteht eine Rechtspflicht des Arbeitgebers, das betriebliche Eingliederungsmanagement einzuführen und umzusetzen. Der Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung ohne Durchführung bzw. Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements ist in der Regel nicht mehr möglich. Eine solche Kündigung wäre unverhältnismäßig und sozialwidrig. Sie erfahren, was der Arbeitgeber tun muss, um ein betriebliches Eingliederungsmanagement einzuführen. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten und die Voraussetzungen für den Ausspruch von krankheitsbedingten Kündigungen behandelt.

In diesem Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements. Wir bieten Ihnen einen Spezialisten für das rechtliche Know-how und einen Praktiker, der als Berater von Unternehmen bei der Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements tätig ist.

Dieses Seminar kann nach §15FAO anerkannt werden!

Inhalt und Ablauf des Seminars

  1. Betriebliches Eingliederungsmanagement

    • Rechtspflicht des Arbeitgebers zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
    • Eingliederungsmanagement – was ist das?
    • notwendige Schritte bei Vorbereitung und Einführung des BEM
    • Eingliederungsverfahren
      • Verfahrenseinleitung durch den Arbeitgeber
      • Gespräch mit dem Arbeitnehmer
      • Gespräche mit dem Betriebsrat oder/und der Schwerbehindertenvertretung
      • Einbeziehung des Werks- oder Betriebsarztes
      • Einbeziehung von Rehabilitationsträgern oder/und des Integrationsamtes
      • Rolle der Vorgesetzen/Führungskräfte
        • Anforderungen an Fallmanager im BEM
        • internes oder externes Fallmanagement
        • praktische Erfahrungen aus anderen Unternehmen
  2. Krankheitsbedingte Kündigung

    • Bedeutung der Einführung und Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements für die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung
    • Das Drei-Stufen-Modell zur Prüfung von krankheitsbedingten Kündigungen
    • Muss immer ein leidensgerechter Arbeitsplatz im Vorhinein angeboten werden?
    • Krankheitsbedingte Kündigung wegen lang andauernder Krankheit
    • Krankheitsbedingte Kündigung wegen häufiger Fehlzeiten
    • Krankheitsbedingte Kündigung wegen Unmöglichkeit der Erbringung der Arbeitsleistung
    • Krankheitsbedingte Kündigung wegen verminderter Leistungsfähigkeit
    • Negative Gesundheitsprognose – was ist das?
    • Anforderungen an die Darstellung von „wirtschaftlichen Belastungen“ und „erheblichen Betriebsablaufstörungen“
    • Krankheitsbedingte Kündigung von älteren Arbeitnehmern oder Arbeitnehmern über 55 Jahre – Möglichkeiten und Grenzen
    • Krankheitsbedingte Kündigung und Erstattungspflicht des Arbeitgebers nach § 147 a SGB III
    • Informationsschreiben an Beschäftigte, Angebot BEM an Mitarbeiter, Antwortschreiben Mitarbeiter
  3. Neues Schwerbehindertenrecht und betriebliches Eingliederungsmanagement

    • Der neue Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte
    • Welche Anforderungen müssen nach § 173 Abs. 3 SGB IX tatsächlich erfüllt sein?
    • Geltung der Neuregelung für schwerbehinderte gleichgestellte Arbeitnehmer
    • Können Arbeitnehmer durch Stellung des Antrages auf Anerkennung der Schwerbehinderung die Kündigung verhindern?
    • Verfahren beim Integrationsamt in Bezug auf die Antragstellung, Vorbereitung der Kündigung von Schwerbehinderten
  4. Erarbeiten von Mustern für das Unternehmen

    • Muster für
      • eine Betriebsvereinbarung über die Einführung und Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements
      • eine Führungsrichtlinie zur Einführung und Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements
      • eine arbeitsvertragliche/änderungsvertragliche Regelung mit dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (Änderungsvereinbarung)
      • einen Antrag des Arbeitgebers bei Rehabilitationsträgern und Integrationsämtern auf Prämien- oder Bonusgewährung nach Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements

Zielgruppe / Voraussetzungen

Geschäftsführer, leitende Angestellte, Personalleiter, Mitarbeiter von Personalabteilungen, Rechtsanwälte, Betriebsräte und Schwerbehindertenvertreter.

Bemerkung

Bei drei oder mehr Teilnehmern aus einer Firma erhalten der dritte und alle folgenden Teilnehmer einen Rabatt von 10 Prozent auf den Seminarpreis.

Abschlussqualifikation / Zertifikat

Jeder Teilnehmer erhält am Ende der Veranstaltung ein Zertifikat.

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