Verfahrensdokumentation im digitalen Rechnungswesen

Verlag Dashöfer GmbH
Übersicht
Beginn: 18.07.2023 Nürnberg
Präsenzkurs / vor Ort
630 EUR zzgl. MwSt.
Kurse

Beschreibung

Mit dem BMF-Schreiben zu den GoBD vom 14.11.2014 wird zur Einhaltung der GoBD eine Verfahrensdokumentation eingefordert.

Damit wird sie aber nicht nur bei der digitalen Rechnungsübermittlung, sondern auch für alle Bereiche des Rechnungswesens erforderlich, beispielsweise bei Digitalisierung von papierhaften Rechnungen, bei der Rechnungsprüfung und der Buchung des Geschäftsvorfalls.

Die Verfahrensdokumentation dient der Beweiskraft von Buchführung und Aufzeichnungen, ihrer Ordnungsmäßigkeit, Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit. Damit sind u.U. unternehmensinterne Prozessabläufe diesen Erfordernissen anzupassen.

Weiterhin geht es dem Unternehmen bei der Dokumentation der Prozessabläufe auch um die Sicherung des Vermögens, z.B. werden durch Arbeitsplatzbeschreibungen die sichere Vertretung oder Nachfolgeplanung gewährleistet.

In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie Prozesse im Rechnungswesen ermitteln, analysieren und firmenindividuell und prüfungssicher dokumentieren.

Inhalt und Ablauf des Seminars

Aktuelles zu GoBD

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Vor kurzem war eine Neufassung der GoBD zum 1.1.2020 in aller Munde. Es ging vorrangig um Änderungen wie mobiles Scannen von Belegen, Einbezug von Cloud-Systemen, Aufbewahrung einer Konvertierung, Änderungen in Verfahrensdokumentationen.

Das BMF hat zunächst diesen Entwurf auf der BMF-Homepage veröffentlicht, aber nun wieder unangekündigt von der Homepage entfernt. Der Grund dafür ist laut BMF weiterer Abstimmungsbedarf mit den Ländern. Da die neuen GoBD noch nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht waren, gelten die GoBD vom 14.11.2014 also weiter.

Eine neue, mit den Ländern abgestimmte GoBD Fassung ist noch nicht absehbar.

  1. Rechtliche Rahmenbedingungen (HGB / Steuerrecht)
    • HGB und IDW-FAIT (1, 3, 5)
    • Die aktuellen GoBD – Anforderungen an das digitale Rechnungswesen
    • Die neuen GoBD vom 28.11.2019 – Anforderungen an das digitale Rechnungswesen
    • Besonderheiten:
      1. Vom Ersetzenden Scannen zum bildlichen Erfassen durch mobile Endgeräte - auch im Ausland
      2. Konvertierung von Daten und Cloud-Computing
      3. Verfahrensdokumentation
    • BMF-Schreiben vom 23.05.2016 zu § 153 AO (Enthaftung durch eine Verfahrensdokumentation)
    • Rechtliche Sanktionen
  2. Dokumentation des Geschäftsvorfalls
    • Digitale Belege
    • Papierhafte Belege - Digitalisierung
      1. Ersetzendes vs. Informatives Scannen
      2. Verfahren der Digitalisierung
      3. Verfahrensdokumentation des Scanprozesses
      4. Vernichtung der Belege
      5. Originalrechnungen /-belege? Urkundsbeweis
    • Eigenbelege
    • Archivierungsverfahren
    • E-Invoicing und die Verfahrensdokumentation
      • Prozessanalyse
      • Aufbau- und Ablauforganisation
        1. Bestellung
        2. Rechnungsprüfung
        3. Rechnungsberichtigung
    • Outsourcing und Cloud Computing
    • Steuerrechtliche Verlagerung der Buchführung ins Ausland
    • Aufbewahrungspflichten
    • (Digitale) Prüfungsansätze der Finanzverwaltung bei einer Verfahrensdokumentation
      • Beschreibung der Prozesse
      • Versionierung
      • Kontrollnachweise u.a.:
        1. Mehrfachbelegerfassung
        2. Lückenanalyse
        3. USt-Id.Nr.-Prüfung
        4. Stammdatenpflege
        5. Berechtigungskonzepte
        6. Rechnungsprüfung
        7. Rechnungsberichtigung
        8. Warenwirtschaftssystem
        9. Cloud Computing
        10. Kassensysteme
  3. Umsetzung in der Praxis (Praxisbericht eines Projektmanagers)
    • Erfahrungsbericht
    • Meilensteine
    • Projekt „Einführung einer Verfahrensdokumentation“

Zielgruppe / Voraussetzungen

Leiter und qualifizierte Mitarbeiter aus dem Rechnungswesen / Controlling, die bei der Einführung und Umsetzung einer Prozess- und Verfahrensdokumentation im Unternehmen aktiv mitwirken sollen.

Bemerkung

Bei drei oder mehr Teilnehmern aus einer Firma erhalten der dritte und alle folgenden Teilnehmer einen Rabatt von 10 Prozent auf den Seminarpreis.

Abschlussqualifikation / Zertifikat

Jeder Teilnehmer erhält am Ende der Veranstaltung ein Zertifikat.

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