Fußball-WM: Fußball schauen bei der Arbeit

Die Fußball-WM steht vor der Tür. Fußball hat in Deutschland einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert und stößt auf viel Toleranz. Am Arbeitsplatz auch? Wir beleuchten, was während der WM bei der Arbeit erlaubt ist und was nicht.

Fußball-WM: Fußball schauen bei der Arbeit

Arbeitsrecht: Was ist während der Weltmeisterschaft erlaubt?

Die Fußball-WM steht vor der Tür. Auf den Gängen im Unternehmen drehen sich die Gespräche zunehmend um die Weltmeisterschaft. Auch die ersten Wetten wurden schon abgeschlossen und Tipps für die Vorrundenspiele abgegeben. Fußball hat in Deutschland einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert und stößt auf viel Toleranz. Am Arbeitsplatz auch? Damit man Ihnen wegen der WM bei der Arbeit nicht die gelbe Karte zeigt, weil Sie versehentlich ein Foul begehen, verraten wir Ihnen, was arbeitsrechtlich möglich ist.

Fernseher am Arbeitsplatz

Während der WM ist es verlockend, einen Fernseher im Büro oder im Werk aufzustellen. So kann man die Spiele mitverfolgen und verpasst kein Tor. Das Arbeitsrecht sagt hier jedoch: Geht nicht! Grundsätzlich sind Arbeitnehmer:innen während der Arbeitszeit dazu verpflichtet, ihren Aufgaben nachzukommen. Einen Fernseher unerlaubt aufzustellen, ist ein Verstoß, der eine Kündigung nach sich ziehen kann. Wir wissen schließlich alle, wie schwer oder gar unmöglich Multitasking ist: Wer bei der WM mitfiebert und an der Mattscheibe klebt, kann seinen Aufgaben nicht mit voller Konzentration und gewissenhaft nachkommen. Sie werden schließlich auch nicht fürs Fernsehen bezahlt.

Livestream am Firmenrechner

Wer einen Bildschirmarbeitsplatz hat, neigt vielleicht dazu, während der Arbeit parallel im Browser den WM-Livestream laufen zu lassen. Hier verhält es sich nicht anders als beim Fernseher: Ihr Arbeitgeber kann Ihnen die gelbe Karte zeigen, weil sie von der Arbeit abgelenkt werden. Eine Abmahnung ist möglich – sogar eine Kündigung, z.B. wenn eine private Nutzung des Arbeitsrechners prinzipiell untersagt ist.

Newsticker auf dem Smartphone

Eine Nutzung des Smartphones während der Arbeitszeit muss vom Arbeitgeber zwar nicht zwangsläufig erlaubt sein, dennoch wird es meistens toleriert. So sagen die meisten Vorgesetzten nichts, wenn man sich ab und an während der WM via Live-Ticker über den Spielstand informiert. Die Ablenkung durch einen Blick aufs Handy ist deutlich geringer, als wenn man ganze Spiele parallel auf dem Bildschirm verfolgt. Hier drücken die meisten Arbeitgeber ein Auge zu. Besser ist es natürlich, sich vor der WM bei dem oder der Chef:in die Erlaubnis einzuholen.

WM via Radio verfolgen

Um bei der Fußball-WM am Ball zu bleiben, ist das Radio arbeitsrechtlich das unproblematischste Medium. In vielen Betrieben gehört Radiohören ohnehin zum Arbeitsalltag. Ist das bei Ihnen nicht der Fall, sollten Sie den oder die Vorgesetzte:n um Einverständnis bitten, ein Radiogerät aufzustellen. Ein Radio hindert einen nicht prinzipiell daran, seine Aufgaben zu erledigen. Deshalb wird es von vielen Arbeitgebern geduldet. Anders sieht es jedoch aus, wenn ein Projekt Ihnen alles abverlangt oder Sie bei Ihrer Arbeit Umgang mit Kunden und Dienstleistern haben. Dann kann ein Radio stören.

Arbeitszeiten anpassen

Prinzipiell ist Arbeitszeit Arbeitszeit und Fußballgucken fällt in den Freizeitbereich. Wer also kurzerhand zum Fußballgucken am Arbeitsplatz verschwindet, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Bei flexiblen Arbeitszeiten ist es leichter, während der WM den Arbeitstag entsprechend anzupassen. So lassen sich etwa Pausen verlängern. Oder man fängt morgens früher an und hört nachmittags früher auf. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber das gestattet. Bei Gleitzeitregelungen kann die versäumte Arbeitszeit einfach unter Einhaltung der maximal zulässigen täglichen Arbeitszeit nachgeholt werden.

Betriebsvereinbarung für die WM

In vielen Unternehmen finden sich für Fußball-Weltmeisterschaften und -Europameisterschaften großzügige Ausnahmeregelungen. Schließlich sind Chefinnen und Chefs keine Unmenschen – und häufig ebenso fußballinteressiert wie ihre Mitarbeiter:innen. Hier gilt in erster Linie: miteinander reden. Führungskräften ist es wichtig, dass Leistungen, Ziele und Deadlines nicht unter der WM leiden. Deshalb entscheidet der Arbeitgeber, was erlaubt ist und was nicht. Häufig wird Public Viewing mit Kollegen und Kolleginnen auch als teambildende Maßnahme betrachtet, die den Teamgeist fördert. Bei jeder Ausnahmeregelung gilt: Details schriftlich festhalten. Gibt es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat, kann dieser ebenfalls mitreden. So lässt sich in einer Betriebsvereinbarung etwa eine Umverteilung der Arbeitszeit regeln, so dass sie an manchen Tagen verkürzt, an anderen dagegen verlängert wird. 

Alkohol während der Spiele

Fußball und Bier gehören für viele zusammen. Wenn Sie in Ihrer Freizeit WM gucken, ist das auch kein Problem, das ein oder andere Bierchen dabei zu zischen. Am Arbeitsplatz kann Alkohol jedoch verboten sein. In vielen Unternehmen ist Alkohol in Maßen allerdings erlaubt: Auch hier lautet die Devise “Kommunikation”. Sollten Sie nach einem Spiel noch arbeiten müssen, ist alkoholfreies Bier die bessere Wahl.

Urlaub einreichen

Sie wollen bei der WM kein Spiel verpassen? Dann haben Sie die Möglichkeit, Urlaub zu nehmen. Ob am Stück oder für einzelne Spieltage: Arbeitgeber zeigen sich hier kulant. Sie sollten jedoch nicht zu lange damit warten, den Urlaub einzureichen. Wenn bereits zu viele Mitarbeitende fehlen, stehen die Chancen schlecht, dass Ihr:e Vorgesetzte:r Ihnen auch noch Urlaub bewilligt. Bei dringenden betrieblichen Erfordernissen hat Ihr Arbeitgeber die Möglichkeit, Ihren Urlaub abzulehnen.

Krankmelden für ein wichtiges Spiel

Wir alle kennen den blauen Montag! Besonders beliebt ist Krankfeiern nach dem WM-Endspiel oder auch bei wichtigen Spielen der Nationalelf, die während der Arbeitszeit stattfinden. Wer krank macht, ohne krank zu sein, begeht ein klares Foul. Das gehört sich nicht und ist nicht nur dem Arbeitgeber, sondern auch den Kolleginnen und Kollegen gegenüber nicht fair. Zugleich muss Ihnen der Arbeitgeber glauben, dass Sie krank sind – sofern Sie zuvor nicht groß rumposaunt haben, dass Sie wegen eines WM-Spiels krank machen. Das Vertrauen des Arbeitgebers auszunutzen, ist jedoch nicht in Ordnung. Viele Unternehmen verlangen aus diesem Grund bereits ab dem ersten Tag der Erkrankung eine Krankmeldung. 

WM gucken und die Arbeit schließen sich nicht automatisch aus. In der Regel findet sich eine einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in. Wichtig ist, das Unternehmen nicht zu hintergehen, sondern den offenen Austausch zu suchen und sich kompromissbereit zu zeigen. In Zeiten der WM sind Sie vermutlich ohnehin nicht der oder die Einzige, der das ein oder andere Spiel mitverfolgen möchte. Führungskräfte sind daher offen für Lösungsvorschläge, die die Interessen und Ziele des Unternehmens nicht in den Schatten stellen.

#Autor#

Vanessa Schäfer

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Vanessa arbeitete fast 7 Jahre als Head of Content bei kursfinder.de. Als kreativer Kopf hat sie mit ihrem Redaktionsteam redaktionelle Beiträge und Reports erstellt. Außerdem versorgte sie die Nutzer:innen des Portals mit Lesestoff rund ums Thema Weiterbildung und Berufsalltag durch den kursfinder-Newsletter und war zuständig für die Pressearbeit. (weniger anzeigen)

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Vanessa arbeitete fast 7 Jahre als Head of Content bei kursfinder.de. Als kreativer Kopf hat sie mit ihrem Redaktionsteam redaktionelle Beiträge und Reports erstellt. Außerdem versorgte sie die Nutzer:innen des Portals mit Lesestoff rund ums Thema Weiterbildung und Berufsalltag durch den kursfinder-Newsletter und war zuständig für die Pressearbeit.

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