Beschreibung
Verschleißbehaftete und sicherheitsrelevante Fahrzeugteile prüfen
Die Vorschriften über die regelmäßige technische Fahrzeugüberwachung gemäß Paragraf 29 und Anlage VIII StVZo haben sich in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Kfz-Werkstätten, die eine SP-Anerkennung anstreben, müssen u. a. die erfolgreiche Teilnahme ihrer verantwortlichen Person (Werkstattmeister) und ihrer Fachkraft (z. B. Geselle) an einer Schulung nachweisen. Der Lehrgang endet mit einer Abschlussprüfung.Lehrgangsthemen
- Rechtliche Grundlagen - Vorschriften und Richtlinien
- Technik der Fahrzeuge
- Fahrgestell; Fahrwerk; Verbindungseinrichtungen
- Lenkung; Reifen/Räder; Auspuffanlage
- Bremsanlagen: EG-Bremsanlage, Druckluft, Drucklufthydraulik, hydraulische Bremse mit Druckluftunterstützung, Ventile und Aggregate, ABV, ELB, Radbremsen
- Durchführung von Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfungen an Einrichtungen nach „Technik der Fahrzeuge“
- Einsatz von Mess- und Prüfgeräten
Voraussetzung
Für die Durchführung der Sicherheitsprüfung müssen die verantwortlichen Personen und Fachkräfte über entsprechende Vorbildung und ausreichende Erfahrung auf dem Gebiet der Kraftfahrzeugtechnik verfügen, d. h. über eine handwerkliche Ausbildung mit dem entsprechenden Abschluss (Meister-/Gesellenprüfung) als:
- Kraftfahrzeugtechniker, Kraftfahrzeugmechaniker, Kraftfahrzeugelektriker
- Automobilmechaniker, Automobilelektriker, Landmaschinenmechaniker
- Karosserie- und Fahrzeugbauer, Metallbauer, Fachrichtung Fahrzeugbau
- oder Sie sind als Dipl.-Ing., Dipl.-Ing. (FH) oder Ing. (grad.) des Maschinenbaufachs, des Kraftfahrzeugbaufachs oder der Elektrotechnik, nachweislich im Kraftfahrzeugbereich (Untersuchung, Prüfung, Wartung und Reparatur) tätig und können mindestens 1 1/2 Tätigkeit auf diesem Gebiet nachweisen.
Abschluss
Nach Abschluss der Schulung erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Anerkennungsstelle.
Wiederholungsschulung
- Sicherheitsprüfung SP - Wiederholungsschulung
Förderung
- Bildungsscheck
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Kommende Starttermine
1 verfügbarer Starttermin
Abschlussqualifikation / Zertifikat
Verschleißbehaftete und sicherheitsrelevante Fahrzeugteile prüfen
Die Vorschriften über die regelmäßige technische Fahrzeugüberwachung gemäß Paragraf 29 und Anlage VIII StVZo haben sich in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Kfz-Werkstätten, die eine SP-Anerkennung anstreben, müssen u. a. die erfolgreiche Teilnahme ihrer verantwortlichen Person (Werkstattmeister) und ihrer Fachkraft (z. B. Geselle) an einer Schulung nachweisen. Der Lehrgang endet mit einer Abschlussprüfung.Lehrgangsthemen
- Rechtliche Grundlagen - Vorschriften und Richtlinien
- Technik der Fahrzeuge
- Fahrgestell; Fahrwerk; Verbindungseinrichtungen
- Lenkung; Reifen/Räder; Auspuffanlage
- Bremsanlagen: EG-Bremsanlage, Druckluft, Drucklufthydraulik, hydraulische Bremse mit Druckluftunterstützung, Ventile und Aggregate, ABV, ELB, Radbremsen
- Durchführung von Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfungen an Einrichtungen nach „Technik der Fahrzeuge“
- Einsatz von Mess- und Prüfgeräten
Voraussetzung
Für die Durchführung der Sicherheitsprüfung müssen die verantwortlichen Personen und Fachkräfte über entsprechende Vorbildung und ausreichende Erfahrung auf dem Gebiet der Kraftfahrzeugtechnik verfügen, d. h. über eine handwerkliche Ausbildung mit dem entsprechenden Abschluss (Meister-/Gesellenprüfung) als:
- Kraftfahrzeugtechniker, Kraftfahrzeugmechaniker, Kraftfahrzeugelektriker
- Automobilmechaniker, Automobilelektriker, Landmaschinenmechaniker
- Karosserie- und Fahrzeugbauer, Metallbauer, Fachrichtung Fahrzeugbau
- oder Sie sind als Dipl.-Ing., Dipl.-Ing. (FH) oder Ing. (grad.) des Maschinenbaufachs, des Kraftfahrzeugbaufachs oder der Elektrotechnik, nachweislich im Kraftfahrzeugbereich (Untersuchung, Prüfung, Wartung und Reparatur) tätig und können mindestens 1 1/2 Tätigkeit auf diesem Gebiet nachweisen.
Abschluss
Nach Abschluss der Schulung erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Anerkennungsstelle.
Wiederholungsschulung
- Sicherheitsprüfung SP - Wiederholungsschulung
Förderung
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Ardeystraße 93
44139 Dortmund
Bildungszentren der Handwerkskammer Dortmund.
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