Beschreibung
Verschleißbehaftete und sicherheitsrelevante Fahrzeugteile prüfen
Die Vorschriften über die regelmäßige technische Fahrzeugüberwachung gemäß Paragraf 29 und Anlage VIII StVZo haben sich in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Kfz-Werkstätten, die eine SP-Anerkennung anstreben, müssen u. a. die erfolgreiche Teilnahme ihrer verantwortlichen Person (Werkstattmeister) und ihrer Fachkraft (z. B. Geselle) an einer Schulung nachweisen.Lehrgangsthemen
Rechtliche Grundlagen- Vorschriften und Richtlinien
- SP-Richtlinie und Durchführungsanweisungen
- Fahrgestell/Fahrwerk/Verbindungseinrichtungen
- Lenkung
- Reifen/Räder
- Auspuffanlage
- Bremsanlagen: EG-Bremsanlage, Druckluft, Drucklufthydraulik, hydraulische Bremse mit Druckluftunterstützung, Ventile und Aggregate, ABV, ELB, Radbremsen
- Durchführung von Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfungen an Einrichtungen nach „Technik der Fahrzeuge“
- Einsatz von Mess- und Prüfgeräten
- Abschlussprüfung
Voraussetzung
Für die Durchführung der Sicherheitsprüfung müssen die verantwortlichen Personen und Fachkräfte über entsprechende Vorbildung und ausreichende Erfahrung auf dem Gebiet der Kraftfahrzeugtechnik verfügen, d. h. über eine handwerkliche Ausbildung mit dem entsprechenden Abschluss (Meister-/Gesellenprüfung) als:
- Kraftfahrzeugtechniker, Kraftfahrzeugmechaniker, Kraftfahrzeugelektriker
- Automobilmechaniker, Automobilelektriker
- Karosserie- und Fahrzeugbauer
- Metallbauer, Fachrichtung Fahrzeugbau
- Landmaschinenmechaniker
- oder sie müssen als Dipl.-Ing., Dipl.-Ing. (FH) oder Ing. (grad.) des Maschinenbaufachs, des Kraftfahrzeugbaufachs oder der Elektrotechnik, nachweislich im Kraftfahrzeugbereich (Untersuchung, Prüfung, Wartung und Reparatur) tätig sein und eine mindestens eineinhalbjährige Tätigkeit auf diesem Gebiet nachweisen.
Abschluss
Nach Abschluss der Schulung erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Anerkennungsstelle.
Erstschulung
- Sicherheitsprüfung SP - Erstschulung
Förderung
- Bildungsscheck
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Kommende Starttermine
Wählen Sie aus 4 verfügbaren Startterminen
Abschlussqualifikation / Zertifikat
Verschleißbehaftete und sicherheitsrelevante Fahrzeugteile prüfen
Die Vorschriften über die regelmäßige technische Fahrzeugüberwachung gemäß Paragraf 29 und Anlage VIII StVZo haben sich in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Kfz-Werkstätten, die eine SP-Anerkennung anstreben, müssen u. a. die erfolgreiche Teilnahme ihrer verantwortlichen Person (Werkstattmeister) und ihrer Fachkraft (z. B. Geselle) an einer Schulung nachweisen.Lehrgangsthemen
Rechtliche Grundlagen- Vorschriften und Richtlinien
- SP-Richtlinie und Durchführungsanweisungen
- Fahrgestell/Fahrwerk/Verbindungseinrichtungen
- Lenkung
- Reifen/Räder
- Auspuffanlage
- Bremsanlagen: EG-Bremsanlage, Druckluft, Drucklufthydraulik, hydraulische Bremse mit Druckluftunterstützung, Ventile und Aggregate, ABV, ELB, Radbremsen
- Durchführung von Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfungen an Einrichtungen nach „Technik der Fahrzeuge“
- Einsatz von Mess- und Prüfgeräten
- Abschlussprüfung
Voraussetzung
Für die Durchführung der Sicherheitsprüfung müssen die verantwortlichen Personen und Fachkräfte über entsprechende Vorbildung und ausreichende Erfahrung auf dem Gebiet der Kraftfahrzeugtechnik verfügen, d. h. über eine handwerkliche Ausbildung mit dem entsprechenden Abschluss (Meister-/Gesellenprüfung) als:
- Kraftfahrzeugtechniker, Kraftfahrzeugmechaniker, Kraftfahrzeugelektriker
- Automobilmechaniker, Automobilelektriker
- Karosserie- und Fahrzeugbauer
- Metallbauer, Fachrichtung Fahrzeugbau
- Landmaschinenmechaniker
- oder sie müssen als Dipl.-Ing., Dipl.-Ing. (FH) oder Ing. (grad.) des Maschinenbaufachs, des Kraftfahrzeugbaufachs oder der Elektrotechnik, nachweislich im Kraftfahrzeugbereich (Untersuchung, Prüfung, Wartung und Reparatur) tätig sein und eine mindestens eineinhalbjährige Tätigkeit auf diesem Gebiet nachweisen.
Abschluss
Nach Abschluss der Schulung erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Anerkennungsstelle.
Erstschulung
- Sicherheitsprüfung SP - Erstschulung
Förderung
- Bildungsscheck
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Handwerkskammer Dortmund
Ardeystraße 93
44139 Dortmund
Bildungszentren der Handwerkskammer Dortmund.
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