Sicherheitsprüfung SP - Wiederholungsschulung

Dauer
16 Stunden
Durchführungsform
Präsenzkurs / vor Ort
Nächster Starttermin
24 Juni, 2024 (+4 Starttermine)
Preis
315 EUR inkl. MwSt.
Webseite des Anbieters
Sprache
Deutsch
Dauer
16 Stunden
Durchführungsform
Präsenzkurs / vor Ort
Nächster Starttermin
24 Juni, 2024 (+4 Starttermine)
Preis
315 EUR inkl. MwSt.
Webseite des Anbieters
Sprache
Deutsch
Für weitere Informationen stellen Sie gerne eine Informationsanfrage 👍

Beschreibung

Verschleißbehaftete und sicherheitsrelevante Fahrzeugteile prüfen

Die Vorschriften über die regelmäßige technische Fahrzeugüberwachung gemäß Paragraf 29 und Anlage VIII StVZo haben sich in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Kfz-Werkstätten, die eine SP-Anerkennung anstreben, müssen u. a. die erfolgreiche Teilnahme ihrer verantwortlichen Person (Werkstattmeister) und ihrer Fachkraft (z. B. Geselle) an einer Schulung nachweisen.

Lehrgangsthemen

Rechtliche Grundlagen
  • Vorschriften und Richtlinien
  • SP-Richtlinie und Durchführungsanweisungen
Technik der Fahrzeuge
  • Fahrgestell/Fahrwerk/Verbindungseinrichtungen
  • Lenkung
  • Reifen/Räder
  • Auspuffanlage
  • Bremsanlagen: EG-Bremsanlage, Druckluft, Drucklufthydraulik, hydraulische Bremse mit Druckluftunterstützung, Ventile und Aggregate, ABV, ELB, Radbremsen
  • Durchführung von Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfungen an Einrichtungen nach „Technik der Fahrzeuge“
  • Einsatz von Mess- und Prüfgeräten
  • Abschlussprüfung
 
 Voraussetzung

Für die Durchführung der Sicherheitsprüfung müssen die verantwortlichen Personen und Fachkräfte über entsprechende Vorbildung und ausreichende Erfahrung auf dem Gebiet der Kraftfahrzeugtechnik verfügen, d. h. über eine handwerkliche Ausbildung mit dem entsprechenden Abschluss (Meister-/Gesellenprüfung) als:
  • Kraftfahrzeugtechniker, Kraftfahrzeugmechaniker, Kraftfahrzeugelektriker
  • Automobilmechaniker, Automobilelektriker
  • Karosserie- und Fahrzeugbauer
  • Metallbauer, Fachrichtung Fahrzeugbau
  • Landmaschinenmechaniker
  • oder sie müssen als Dipl.-Ing., Dipl.-Ing. (FH) oder Ing. (grad.) des Maschinenbaufachs, des Kraftfahrzeugbaufachs oder der Elektrotechnik, nachweislich im Kraftfahrzeugbereich (Untersuchung, Prüfung, Wartung und Reparatur) tätig sein und eine mindestens eineinhalbjährige Tätigkeit auf diesem Gebiet nachweisen.

 
 Abschluss
Nach Abschluss der Schulung erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Anerkennungsstelle.
 
 Erstschulung
  • Sicherheitsprüfung SP - Erstschulung

 
 Förderung
  • Bildungsscheck

 
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Kommende Starttermine

Wählen Sie aus 4 verfügbaren Startterminen

24 Juni, 2024

  • Präsenzkurs / vor Ort
  • Dortmund
  • Deutsch

26 Juni, 2024

  • Präsenzkurs / vor Ort
  • Dortmund
  • Deutsch

28 August, 2024

  • Präsenzkurs / vor Ort
  • Dortmund
  • Deutsch

9 September, 2024

  • Präsenzkurs / vor Ort
  • Dortmund
  • Deutsch

Abschlussqualifikation / Zertifikat

Verschleißbehaftete und sicherheitsrelevante Fahrzeugteile prüfen

Die Vorschriften über die regelmäßige technische Fahrzeugüberwachung gemäß Paragraf 29 und Anlage VIII StVZo haben sich in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Kfz-Werkstätten, die eine SP-Anerkennung anstreben, müssen u. a. die erfolgreiche Teilnahme ihrer verantwortlichen Person (Werkstattmeister) und ihrer Fachkraft (z. B. Geselle) an einer Schulung nachweisen.

Lehrgangsthemen

Rechtliche Grundlagen
  • Vorschriften und Richtlinien
  • SP-Richtlinie und Durchführungsanweisungen
Technik der Fahrzeuge
  • Fahrgestell/Fahrwerk/Verbindungseinrichtungen
  • Lenkung
  • Reifen/Räder
  • Auspuffanlage
  • Bremsanlagen: EG-Bremsanlage, Druckluft, Drucklufthydraulik, hydraulische Bremse mit Druckluftunterstützung, Ventile und Aggregate, ABV, ELB, Radbremsen
  • Durchführung von Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfungen an Einrichtungen nach „Technik der Fahrzeuge“
  • Einsatz von Mess- und Prüfgeräten
  • Abschlussprüfung
 
 Voraussetzung

Für die Durchführung der Sicherheitsprüfung müssen die verantwortlichen Personen und Fachkräfte über entsprechende Vorbildung und ausreichende Erfahrung auf dem Gebiet der Kraftfahrzeugtechnik verfügen, d. h. über eine handwerkliche Ausbildung mit dem entsprechenden Abschluss (Meister-/Gesellenprüfung) als:
  • Kraftfahrzeugtechniker, Kraftfahrzeugmechaniker, Kraftfahrzeugelektriker
  • Automobilmechaniker, Automobilelektriker
  • Karosserie- und Fahrzeugbauer
  • Metallbauer, Fachrichtung Fahrzeugbau
  • Landmaschinenmechaniker
  • oder sie müssen als Dipl.-Ing., Dipl.-Ing. (FH) oder Ing. (grad.) des Maschinenbaufachs, des Kraftfahrzeugbaufachs oder der Elektrotechnik, nachweislich im Kraftfahrzeugbereich (Untersuchung, Prüfung, Wartung und Reparatur) tätig sein und eine mindestens eineinhalbjährige Tätigkeit auf diesem Gebiet nachweisen.

 
 Abschluss
Nach Abschluss der Schulung erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Anerkennungsstelle.
 
 Erstschulung
  • Sicherheitsprüfung SP - Erstschulung

 
 Förderung
  • Bildungsscheck

 

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