Brandschutzhelfer
PISO-NRW UG (haftungsbeschränkt)Brandschutzhelfer
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Beschreibung
Brandschutzhelfer
Arbeitgeber werden durch § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) dazu verpflichtet, Brandschutzhelfer für ihr Unternehmen zu benennen. Die Anforderungen an die Brandschutzhelfer werden durch die technischen Regeln für Arbeitsstätten in der ASR A2.2 Nr. 6.2 konkretisiert.
Um Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer zu qualifizieren, müssen diese im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen, in den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes, hinsichtlich der Gefahren durch Brände und bezüglich des Verhaltens im Brandfall unterwiesen werden. Der Brandschutzhelferlehrgang von PISO-NRW umfasst praktische und theoretische Elemente, die sich an diesen Anforderungen orientieren.
Inhalte / Module
- Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers
- Grundlagen der Verbrennung
- Brennbare Stoffe, Zündmöglichkeiten, Löschvorgang, Löschmittel
- Vorbeugender baulicher Brandschutz, Ziele des betrieblichen Brandschutzes
- Brandschutzverordnung DIN 14096 Teil 1 - 3
- Brandmeldeeinrichtungen, Kennzeichen und Verbotsschilder
- Abwehrender Brandschutz
- Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brände bzw. Brandrauch
- Flucht- und Rettungswege in Gebäuden
- Einsatz von Handfeuerlöschern und Wandhydranten
- Praktische Löschübungen unter Einsatz eines Brandsimulators
Aufbau & Organisation
Dauer
Tagesseminar mit 8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Zielgruppe / Voraussetzungen
Aufgrund der Verpflichtung jedes Arbeitgebers, eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern für das eigene Unternehmen zu benennen, besteht ein großer Bedarf an entsprechend unterwiesenem Personal. Durch die übergreifende Relevanz der einschlägiggen Vorschrift für alle Branchen sind Interessierte losgelöst von Ihrem beruflichen Kontext willkommen.
Abschlussqualifikation / Zertifikat
Abschluss
Bescheinigung: Ausbildung zum Brandschutzhelfer gem. & 10 ArbSchG
Optionaler Abschluss
Erweiterung: Ausbildung zum Evakuierungshelfer gem. § 10 ArbSchG
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